Lehnt die Beklagte eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Verwendung sinngleicher Vertragsklauseln ab, bietet sie damit keine ausreichende Sicherheit gegen die Wiederholung von Gesetzesverstößen und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht; der Entwurf von neuen AGB schließt die ...
Eine über die Kostenersatzpflicht hinausgehende Verpflichtung zum Ersatz der durch die Prozessführung verursachten Schäden ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn der im Verfahren Unterlegene wusste oder wenigstens wissen musste, dass sein Rechtsstandpunkt entweder der tatsächlichen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Faire Verfahren und Rechtsbeistand von Anfang an: Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge vorgelegt, die Beschuldigten und Verdächtigen in der ganzen Europäischen Union gleiche Verfahrensrechte garantieren
Das Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Eigenschaft ist grundsätzlich so bedeutsam, dass nicht mehr von einer Geringfügigkeit des Mangels iSd § 932 Abs 4 ABGB gesprochen werden kann
Unmöglichkeit iSd § 1447 ABGB bedeutet, dass der Leistung ein dauerhaftes Hindernis entgegensteht, also nach der Verkehrsauffassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Leistung auch in Zukunft nicht erbracht werden kann
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Kopf: Lobbyistengesetz auch für Kammern
Lehnt die Beklagte eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Verwendung sinngleicher Vertragsklauseln ab, bietet sie damit keine ausreichende Sicherheit gegen die Wiederholung von Gesetzesverstößen und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht; der Entwurf von neuen AGB schließt die ...
Das Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Eigenschaft ist grundsätzlich so bedeutsam, dass nicht mehr von einer Geringfügigkeit des Mangels iSd § 932 Abs 4 ABGB gesprochen werden kann
Eine über die Kostenersatzpflicht hinausgehende Verpflichtung zum Ersatz der durch die Prozessführung verursachten Schäden ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn der im Verfahren Unterlegene wusste oder wenigstens wissen musste, dass sein Rechtsstandpunkt entweder der tatsächlichen ...
Unmöglichkeit iSd § 1447 ABGB bedeutet, dass der Leistung ein dauerhaftes Hindernis entgegensteht, also nach der Verkehrsauffassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Leistung auch in Zukunft nicht erbracht werden kann
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Faire Verfahren und Rechtsbeistand von Anfang an: Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge vorgelegt, die Beschuldigten und Verdächtigen in der ganzen Europäischen Union gleiche Verfahrensrechte garantieren
Kopf: Lobbyistengesetz auch für Kammern

