Daraus, dass die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide für den betreffenden Zeitraum ein Einkommen bzw Umsätze ausweisen, kann allein nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitslose im gegenständlichen Zeitraum schon selbständig erwerbstätig gewesen sei
Ergibt sich aus dem Vorbringen des Berechtigten nicht, dass der Verlust der Waffe trotz eines sorgfältigen - dh insbesondere alle in der konkreten Situation zumutbaren Vorkehrungen gegen einen Verlust umfassenden - Umganges bzw trotz sorgfältiger Verwahrung eingetreten ist, ist die Behörde schon ...
Die Heranziehung des Registrierungshindernisses der mangelnden Unterscheidungskraft (Z 3) für beschreibende Bezeichnungen (Z 4) stellt keine Rechtsverletzung des Registrierungswerbers dar; für das Vorliegen des Ausschließungsgrundes nach § 4 Abs 1 Z 4 MSchG reicht es, dass von den beteiligten ...
Als Missbrauch iSd § 22 BAO wird eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung - vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles - ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur auf Grund der damit verbundenen ...
Das bloße zeitweise Nichttätigsein, eine Betriebsunterbrechung, ja sogar die Stilllegung eines Betriebes ist noch keine Beendigung, wenn noch weitere betriebliche Tätigkeiten beabsichtigt werden bzw die betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgüter weder in das Privatvermögen übernommen noch ...
Dem Nachbarn kommen bei der Einzelfallprüfung keine durchsetzbaren subjektiv-öffentlichen Rechte zu
Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist auch im Falle der Anfechtung einer Ausschreibung möglich; unter dem Schadensbegriff des § 328 Abs 1 BVergG 2006 ist nicht nur der reine Vermögensschaden zu verstehen, sondern etwa auch der Verlust eines Referenzprojekts; vom Schadensbegriff des § ...
Die Wendung "zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt" bedeutet, dass § 52a Abs 1 VStG nur eine begünstigende Änderung eines rechtskräftigen Straferkenntnisses ermöglicht; auch zur Frage der Abänderung gem § 52a VStG ist Parteiengehör einzuräumen
Daraus, dass die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide für den betreffenden Zeitraum ein Einkommen bzw Umsätze ausweisen, kann allein nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitslose im gegenständlichen Zeitraum schon selbständig erwerbstätig gewesen sei
Das bloße zeitweise Nichttätigsein, eine Betriebsunterbrechung, ja sogar die Stilllegung eines Betriebes ist noch keine Beendigung, wenn noch weitere betriebliche Tätigkeiten beabsichtigt werden bzw die betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgüter weder in das Privatvermögen übernommen noch ...
Ergibt sich aus dem Vorbringen des Berechtigten nicht, dass der Verlust der Waffe trotz eines sorgfältigen - dh insbesondere alle in der konkreten Situation zumutbaren Vorkehrungen gegen einen Verlust umfassenden - Umganges bzw trotz sorgfältiger Verwahrung eingetreten ist, ist die Behörde schon ...
Dem Nachbarn kommen bei der Einzelfallprüfung keine durchsetzbaren subjektiv-öffentlichen Rechte zu
Die Heranziehung des Registrierungshindernisses der mangelnden Unterscheidungskraft (Z 3) für beschreibende Bezeichnungen (Z 4) stellt keine Rechtsverletzung des Registrierungswerbers dar; für das Vorliegen des Ausschließungsgrundes nach § 4 Abs 1 Z 4 MSchG reicht es, dass von den beteiligten ...
Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist auch im Falle der Anfechtung einer Ausschreibung möglich; unter dem Schadensbegriff des § 328 Abs 1 BVergG 2006 ist nicht nur der reine Vermögensschaden zu verstehen, sondern etwa auch der Verlust eines Referenzprojekts; vom Schadensbegriff des § ...
Als Missbrauch iSd § 22 BAO wird eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung - vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles - ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur auf Grund der damit verbundenen ...
Die Wendung "zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt" bedeutet, dass § 52a Abs 1 VStG nur eine begünstigende Änderung eines rechtskräftigen Straferkenntnisses ermöglicht; auch zur Frage der Abänderung gem § 52a VStG ist Parteiengehör einzuräumen

