Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig handelt, läuft die gesetzlich vorgesehene Absicherung ins Leere
Da sich die Ablieferungspflicht iSd § 39 Abs 1 dritter Satz FSG nur auf Führerscheine, welche entzogene Lenkberechtigungen dokumentieren, bezieht, ist von dieser Bestimmung ein Führerschein über eine nach Entziehung einer (früheren) Lenkberechtigung neu erworbenen Lenkberechtigung nicht erfasst
Der Befolgungspflicht könnte nur die Unwirksamkeit der Weisung entgegenstehen
Es ist nur das Einkommen aus jener selbständigen Erwerbstätigkeit, die dem Anspruch auf Arbeitslosengeld - jeweils zeitraumbezogen - gem § 12 Abs 3 lit b AlVG zunächst entgegensteht, zu berücksichtigen, wenn es um die Beurteilung der Frage geht, ob im Hinblick auf diese Tätigkeit gem § 12 Abs ...
Wie der VwGH schon mehrfach ausgesprochen hat, bringt der Umstand, dass der Gesetzgeber im Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 9 NÄG der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug gegeben hat, zum Ausdruck, dass allenfalls mit einer solchen Namensänderung ...
§ 30 Abs 1 FSG bietet keine Grundlage für die Abnahme eines Führerscheins auf Grund einer erst später erteilten Lenkberechtigung.
Ein subjektives Recht auf Zuweisung einer der bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt
Nicht nur die als solche bezeichneten laufenden monatlichen Provisionszahlungen, sondern auch als "pauschale Entgeltprovision" bezeichneten monatlichen Provisionszahlungen sind der Ermittlung jenes Entgelts, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten bzw der ...
Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig handelt, läuft die gesetzlich vorgesehene Absicherung ins Leere
Wie der VwGH schon mehrfach ausgesprochen hat, bringt der Umstand, dass der Gesetzgeber im Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 9 NÄG der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug gegeben hat, zum Ausdruck, dass allenfalls mit einer solchen Namensänderung ...
Da sich die Ablieferungspflicht iSd § 39 Abs 1 dritter Satz FSG nur auf Führerscheine, welche entzogene Lenkberechtigungen dokumentieren, bezieht, ist von dieser Bestimmung ein Führerschein über eine nach Entziehung einer (früheren) Lenkberechtigung neu erworbenen Lenkberechtigung nicht erfasst
§ 30 Abs 1 FSG bietet keine Grundlage für die Abnahme eines Führerscheins auf Grund einer erst später erteilten Lenkberechtigung.
Der Befolgungspflicht könnte nur die Unwirksamkeit der Weisung entgegenstehen
Ein subjektives Recht auf Zuweisung einer der bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt
Es ist nur das Einkommen aus jener selbständigen Erwerbstätigkeit, die dem Anspruch auf Arbeitslosengeld - jeweils zeitraumbezogen - gem § 12 Abs 3 lit b AlVG zunächst entgegensteht, zu berücksichtigen, wenn es um die Beurteilung der Frage geht, ob im Hinblick auf diese Tätigkeit gem § 12 Abs ...
Nicht nur die als solche bezeichneten laufenden monatlichen Provisionszahlungen, sondern auch als "pauschale Entgeltprovision" bezeichneten monatlichen Provisionszahlungen sind der Ermittlung jenes Entgelts, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten bzw der ...

