Erst mit der Eintragung der Daten von (nebengewerblichen) Versicherungsvermittlern in das Gewerbe- und damit in das Versicherungsvermittlerregister entsteht die Berechtigung zur Ausübung des angemeldeten (Neben)Gewerbes
Die Übertragung beinahe des gesamten Geschäftsanteiles vom Vater auf den Bf, die Belassung eines "Zwerganteiles" an der Gesellschaft beim Vater, der diesen aber treuhändig für den Sohn hält, und das im "Abtretungs- und Treuhandvertrag" enthaltene Anbot, auf Grund dessen der Bf (oder dessen ...
Ist in zwei Straferkenntnissen Anfang und Ende des Dauerdelikts im jeweiligen Spruch angeführt und eine Überschneidung der Tatzeiträume nicht gegeben, somit der Tatzeitraum eindeutig datumsmäßig umschrieben, so schließt dies eine Mehrfachbestrafung für den genannten Tatzeitraum aus
Die von § 19a GGG gebrauchte Wendung "gemeinsam einen Anspruch gerichtlich geltend machen" ist bei richtigem Verständnis der erklärten Absicht des Gesetzgebers nicht so auszulegen, dass davon nur materielle Streitgenossenschaften erfasst wären, sondern auch formelle Streitgenossenschaften ...
Auch im Falle eines Antrages nach § 331 Abs 4 BVergG 2006 müssen die Antragsvoraussetzungen des Interesses am Vertragsabschluss sowie des eingetretenen oder drohenden Schadens vorliegen
Dem Zweck der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen bloß im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat
Das VStG kennt keine Norm, die der Berufungsbehörde vorschreibt, im Spruch ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde iSd § 44a VStG ausreichend konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen; es reicht aus, wenn sie bloß jene Teile des Abspruches, hinsichtlich welcher sie ...
Der Bf hat zwar kein subjektives Recht darauf, dass der UVS von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch macht; im Beschwerdefall ist der Bf in seinen Rechten aber dadurch verletzt worden, dass der UVS sein Vorbringen in Verkennung seines Anfechtungsrechtes überhaupt für unbeachtlich gehalten hat
Erst mit der Eintragung der Daten von (nebengewerblichen) Versicherungsvermittlern in das Gewerbe- und damit in das Versicherungsvermittlerregister entsteht die Berechtigung zur Ausübung des angemeldeten (Neben)Gewerbes
Auch im Falle eines Antrages nach § 331 Abs 4 BVergG 2006 müssen die Antragsvoraussetzungen des Interesses am Vertragsabschluss sowie des eingetretenen oder drohenden Schadens vorliegen
Die Übertragung beinahe des gesamten Geschäftsanteiles vom Vater auf den Bf, die Belassung eines "Zwerganteiles" an der Gesellschaft beim Vater, der diesen aber treuhändig für den Sohn hält, und das im "Abtretungs- und Treuhandvertrag" enthaltene Anbot, auf Grund dessen der Bf (oder dessen ...
Dem Zweck der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen bloß im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat
Ist in zwei Straferkenntnissen Anfang und Ende des Dauerdelikts im jeweiligen Spruch angeführt und eine Überschneidung der Tatzeiträume nicht gegeben, somit der Tatzeitraum eindeutig datumsmäßig umschrieben, so schließt dies eine Mehrfachbestrafung für den genannten Tatzeitraum aus
Das VStG kennt keine Norm, die der Berufungsbehörde vorschreibt, im Spruch ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde iSd § 44a VStG ausreichend konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen; es reicht aus, wenn sie bloß jene Teile des Abspruches, hinsichtlich welcher sie ...
Die von § 19a GGG gebrauchte Wendung "gemeinsam einen Anspruch gerichtlich geltend machen" ist bei richtigem Verständnis der erklärten Absicht des Gesetzgebers nicht so auszulegen, dass davon nur materielle Streitgenossenschaften erfasst wären, sondern auch formelle Streitgenossenschaften ...
Der Bf hat zwar kein subjektives Recht darauf, dass der UVS von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch macht; im Beschwerdefall ist der Bf in seinen Rechten aber dadurch verletzt worden, dass der UVS sein Vorbringen in Verkennung seines Anfechtungsrechtes überhaupt für unbeachtlich gehalten hat

