Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Bei dem Tatbestand des § 137 Abs 1 Z 24 WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt
Aus dem Zweck des Überprüfungsverfahrens ergibt sich, welche Einwände von den Parteien vorgebracht werden können, nämlich solche, die eine ihre Rechte beeinträchtigende mangelnde Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage geltend machen, und solche, mit denen die Verletzung ...
Das Verfahren nach § 21a WRG dient ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen, auf deren Wahrung subjektive Rechte nicht eingeräumt sind
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Zustimmung nach § 32b WRG kann auch konkludent erteilt werden
Parteien des wasserrechtlichen Verfahrens können aus § 105 WRG keine subjektiven Rechte ableiten
Nach der Rsp des VfGH ergibt sich aus § 96 Abs 2 StVO einerseits, dass eine Überprüfung alle zwei Jahre von Amts wegen stattzufinden hat, anderseits aber auch, dass eine Verordnung während dieser Zweijahresfrist regelmäßig nicht "invalidieren" kann, dh dass sie während dieser Zeit auch dann ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei dem Tatbestand des § 137 Abs 1 Z 24 WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt
Die Zustimmung nach § 32b WRG kann auch konkludent erteilt werden
Aus dem Zweck des Überprüfungsverfahrens ergibt sich, welche Einwände von den Parteien vorgebracht werden können, nämlich solche, die eine ihre Rechte beeinträchtigende mangelnde Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage geltend machen, und solche, mit denen die Verletzung ...
Parteien des wasserrechtlichen Verfahrens können aus § 105 WRG keine subjektiven Rechte ableiten
Das Verfahren nach § 21a WRG dient ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen, auf deren Wahrung subjektive Rechte nicht eingeräumt sind
Nach der Rsp des VfGH ergibt sich aus § 96 Abs 2 StVO einerseits, dass eine Überprüfung alle zwei Jahre von Amts wegen stattzufinden hat, anderseits aber auch, dass eine Verordnung während dieser Zweijahresfrist regelmäßig nicht "invalidieren" kann, dh dass sie während dieser Zeit auch dann ...

