Die Rsp hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Vornahme von Investitionen bei einem familienrechtlichen Wohnverhältnis noch keinen Schluss auf das Zustandekommen eines Mietverhältnisses zulässt
§ 1295 Abs 2 ABGB normiert eine Haftpflicht für missbräuchliche Rechtsausübung, die nach der neueren Rsp nicht nur bei ausschließlichem Schädigungszweck (Schikane im engeren Sinn), sondern schon dann vorliegt, wenn das unlautere Motiv der Rechtsausübung die lauteren Motive eindeutig ...
Der Masseverwalter haftet für den Kostenschaden des Gegners bei einem erfolglosen Aktivprozess einer unzulänglichen Masse nicht nach § 81 Abs 3 KO (Verletzung konkursspezifischer Pflichten), sondern nur nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, somit nach § 1295 Abs 2 ABGB; ist eine ...
Der OGH stellt erstmals fest, dass nicht nur natürliche Personen durch Rücksichtslosigkeit "Ungemach" erleiden können, sondern auch Unternehmen als Mieter eine Art Schmerzengeld verlangen können.
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgelts setzt weder ein Verschulden des früheren Bestandnehmers (hier: Wohnrecht des Ehegatten nach § 97 ABGB) noch einen Schaden des Eigentümers voraus
Den stehenden, sich Halt verschaffenden Fahrgast trifft - ungeachtet des Grundes seines Stehens (anstatt Sitzens) im Bus - keine Mithaftung infolge Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, wenn er durch eine Schnellbremsung losgerissen wird und zu Boden stürzt; im Übrigen ist es grundsätzlich ...
Der Anspruch verjährt idR in drei Jahren nach Ablauf des Tages, an dem der Geschädigte nach Wiederaufnahme oder Erneuerung des Verfahrens Kenntnis von der nachträglichen Einstellung erhält, weil erst dann die vollständige Kenntnis der anspruchsbegründenden Voraussetzungen iSd § 8 Abs 1 StEG ...
Auch wenn die geschiedene Frau insgesamt mehr Geld erhält, muss der Exmann zahlen
Die Rsp hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Vornahme von Investitionen bei einem familienrechtlichen Wohnverhältnis noch keinen Schluss auf das Zustandekommen eines Mietverhältnisses zulässt
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgelts setzt weder ein Verschulden des früheren Bestandnehmers (hier: Wohnrecht des Ehegatten nach § 97 ABGB) noch einen Schaden des Eigentümers voraus
§ 1295 Abs 2 ABGB normiert eine Haftpflicht für missbräuchliche Rechtsausübung, die nach der neueren Rsp nicht nur bei ausschließlichem Schädigungszweck (Schikane im engeren Sinn), sondern schon dann vorliegt, wenn das unlautere Motiv der Rechtsausübung die lauteren Motive eindeutig ...
Den stehenden, sich Halt verschaffenden Fahrgast trifft - ungeachtet des Grundes seines Stehens (anstatt Sitzens) im Bus - keine Mithaftung infolge Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, wenn er durch eine Schnellbremsung losgerissen wird und zu Boden stürzt; im Übrigen ist es grundsätzlich ...
Der Masseverwalter haftet für den Kostenschaden des Gegners bei einem erfolglosen Aktivprozess einer unzulänglichen Masse nicht nach § 81 Abs 3 KO (Verletzung konkursspezifischer Pflichten), sondern nur nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, somit nach § 1295 Abs 2 ABGB; ist eine ...
Der Anspruch verjährt idR in drei Jahren nach Ablauf des Tages, an dem der Geschädigte nach Wiederaufnahme oder Erneuerung des Verfahrens Kenntnis von der nachträglichen Einstellung erhält, weil erst dann die vollständige Kenntnis der anspruchsbegründenden Voraussetzungen iSd § 8 Abs 1 StEG ...
Der OGH stellt erstmals fest, dass nicht nur natürliche Personen durch Rücksichtslosigkeit "Ungemach" erleiden können, sondern auch Unternehmen als Mieter eine Art Schmerzengeld verlangen können.
Auch wenn die geschiedene Frau insgesamt mehr Geld erhält, muss der Exmann zahlen

