Die Vorfragenbeurteilung in einem anderen Prozess hat keine bindende Wirkung im folgenden Prozess
Der bloße Umstand, dass bei Einstellung der Tätigkeit eines Leiharbeitsunternehmen verliehene Arbeitnehmer samt den Kunden zu einem anderen Leiharbeitsunternehmen wechseln ist nicht als Betriebsübergang zu qualifizieren
Haftet der Erfüllungsgehilfe dem Geschädigten selbst, so haftet er solidarisch mit dem gem § 1313a ABGB haftenden Geschäftsherrn
Wer mit einem Verein eine Vereinbarung von weittragender Bedeutung abschließen will, dem obliegt es, sich durch Einsicht in die Vereinsstatuten die Überzeugung über Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht des für den Verein handelnden Organs und darüber zu verschaffen, dass die Handlungen des ...
Es spricht manches dafür, dass das Stellenbesetzungsgesetz den weiten Begriff der „Unternehmungen“ nach Art 126b Abs 2 B-VG übernommen und nur hinsichtlich der eigenen Rechtspersönlichkeit noch klargestellt hat; Verstöße gegen die Ausschreibungsverpflichtung nach dem Stellenbesetzungsgesetz ...
Für die Unzulässigkeit der Geltendmachung der Konkurrenzklausel wegen des begründeten Anlasses zur Kündigung iSd § 37 Abs 1 AngG ist nicht das Vorliegen eines Austrittsgrundes erforderlich
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 105 und 106 ArbVG kommt ausschließlich den Arbeitnehmern iSd § 36 Abs 1 ArbVG zu; in die Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sind nur Zeiten einzubeziehen, in denen der Arbeitnehmer als Arbeitnehmer iSd § 36 Abs 1 ...
Wird einer Marke der Vorgebrauch des gleichen Zeichens zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten, muss - wie sich aus § 31 MSchG und § 9 Abs 3 UWG ergibt - die Durchsetzung des Kennzeichens für das betreffende Unternehmen im Verkehr, also eine Verkehrsgeltung, hinzukommen
Die Vorfragenbeurteilung in einem anderen Prozess hat keine bindende Wirkung im folgenden Prozess
Es spricht manches dafür, dass das Stellenbesetzungsgesetz den weiten Begriff der „Unternehmungen“ nach Art 126b Abs 2 B-VG übernommen und nur hinsichtlich der eigenen Rechtspersönlichkeit noch klargestellt hat; Verstöße gegen die Ausschreibungsverpflichtung nach dem Stellenbesetzungsgesetz ...
Der bloße Umstand, dass bei Einstellung der Tätigkeit eines Leiharbeitsunternehmen verliehene Arbeitnehmer samt den Kunden zu einem anderen Leiharbeitsunternehmen wechseln ist nicht als Betriebsübergang zu qualifizieren
Für die Unzulässigkeit der Geltendmachung der Konkurrenzklausel wegen des begründeten Anlasses zur Kündigung iSd § 37 Abs 1 AngG ist nicht das Vorliegen eines Austrittsgrundes erforderlich
Haftet der Erfüllungsgehilfe dem Geschädigten selbst, so haftet er solidarisch mit dem gem § 1313a ABGB haftenden Geschäftsherrn
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 105 und 106 ArbVG kommt ausschließlich den Arbeitnehmern iSd § 36 Abs 1 ArbVG zu; in die Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sind nur Zeiten einzubeziehen, in denen der Arbeitnehmer als Arbeitnehmer iSd § 36 Abs 1 ...
Wer mit einem Verein eine Vereinbarung von weittragender Bedeutung abschließen will, dem obliegt es, sich durch Einsicht in die Vereinsstatuten die Überzeugung über Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht des für den Verein handelnden Organs und darüber zu verschaffen, dass die Handlungen des ...
Wird einer Marke der Vorgebrauch des gleichen Zeichens zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten, muss - wie sich aus § 31 MSchG und § 9 Abs 3 UWG ergibt - die Durchsetzung des Kennzeichens für das betreffende Unternehmen im Verkehr, also eine Verkehrsgeltung, hinzukommen

