Nur Maßnahmen, die vom „ursprünglichen“ Konsens im Wohnungseigentumsvertrag nicht erfasst sind, fallen unter § 16 Abs 2 WEG
Eine Domain-Namensverwalterin haftet für das rechtswidrige Verhalten des unmittelbaren Täters dann, wenn der Verletzte unter Darlegung des entsprechenden Sachverhalts ein Einschreiten verlangt und die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig ist
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass eine Auswechslung oder eine Überschreitung der „Sache“ auch dann nicht stattfindet, wenn das VwG den Beschuldigten als nach § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich verantwortliche Person für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch genommen hat, für welche ...
Zum Vorbringen der Revision, diese sei zulässig, weil das VwG die Nichtzulassung der ordentlichen Revision nicht ausreichend begründet habe, genügt es darauf hinzuweisen, dass selbst das Fehlen einer näheren Begründung des Ausspruches nach § 25a Abs 1 VwGG für sich betrachtet nicht dazu ...
Die Entfernung des alten und Herstellung eines neuen Dachs an einem Wohnhaus ist nicht als „erhebliche Umbaumaßnahme“ iSd § 1 Abs 2 Z 7 FAGG zu qualifizieren
Für den Fall, dass der Ausländer innerhalb des Bewilligungszeitraumes einer bereits ausgestellten "Rot-Weiß-Rot - Karte" nach Zulassung als Schlüsselkraft gem § 12b Z 1 AuslBG für eine Beschäftigung bei einer Firma, eine Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf gem § 12a AuslBG für eine ...
Der Ersatz eines Streitgenossenzuschlages ist in den §§ 47 ff VwGG, insbesondere § 53 Abs 1 VwGG und der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014 nicht vorgesehen
Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Revisionsfrist ist nur dann anzuwenden, wenn die Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe - nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Bestimmung - (rechtzeitig) innerhalb der Revisionsfrist beantragt hat
Nur Maßnahmen, die vom „ursprünglichen“ Konsens im Wohnungseigentumsvertrag nicht erfasst sind, fallen unter § 16 Abs 2 WEG
Die Entfernung des alten und Herstellung eines neuen Dachs an einem Wohnhaus ist nicht als „erhebliche Umbaumaßnahme“ iSd § 1 Abs 2 Z 7 FAGG zu qualifizieren
Eine Domain-Namensverwalterin haftet für das rechtswidrige Verhalten des unmittelbaren Täters dann, wenn der Verletzte unter Darlegung des entsprechenden Sachverhalts ein Einschreiten verlangt und die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig ist
Für den Fall, dass der Ausländer innerhalb des Bewilligungszeitraumes einer bereits ausgestellten "Rot-Weiß-Rot - Karte" nach Zulassung als Schlüsselkraft gem § 12b Z 1 AuslBG für eine Beschäftigung bei einer Firma, eine Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf gem § 12a AuslBG für eine ...
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass eine Auswechslung oder eine Überschreitung der „Sache“ auch dann nicht stattfindet, wenn das VwG den Beschuldigten als nach § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich verantwortliche Person für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch genommen hat, für welche ...
Der Ersatz eines Streitgenossenzuschlages ist in den §§ 47 ff VwGG, insbesondere § 53 Abs 1 VwGG und der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014 nicht vorgesehen
Zum Vorbringen der Revision, diese sei zulässig, weil das VwG die Nichtzulassung der ordentlichen Revision nicht ausreichend begründet habe, genügt es darauf hinzuweisen, dass selbst das Fehlen einer näheren Begründung des Ausspruches nach § 25a Abs 1 VwGG für sich betrachtet nicht dazu ...
Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Revisionsfrist ist nur dann anzuwenden, wenn die Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe - nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Bestimmung - (rechtzeitig) innerhalb der Revisionsfrist beantragt hat

