Geyer fordert härtere Strafen
Aus dem Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes kann eine Befangenheit des entscheidenden Organwalters nicht geschlossen werden; vielmehr ist ein solches öffentliches Interesse eine Tatbestandsvoraussetzung für die Begründung von Zwangsrechten
Für die Eignung einer Aufforderung zur Rechtfertigung als Verfolgungshandlung kommt es nicht darauf an, ob darin die Angabe enthalten ist, dass die angenommene Übertretung von Arbeitszeitvorschriften im internationalen Straßenverkehr begangen wurde; diese zum AZG ergangene Judikatur ist auch auf ...
Bei der Geltendmachung von Verzugszinsen handelt es sich nicht um eine Verwaltungssache (soferne nicht ausdrücklich davon abweichende gesetzliche Bestimmungen bestehen, wie dies zB in § 94 Abs 8 und 9 der Wiener Dienstordnung 1994 der Fall ist)
Der Begriff "inwieweit" im § 6 Abs 5 AWG ist gleich bedeutend mit "in welchem Umfang" zu verstehen; mit der Feststellung einer Verpackung als "langlebig" iSd Anlage 2 der VerpackVO erfolgt durch die Ausnahmebestimmung des § 7 Abs 1 leg cit implizit auch eine Feststellung "inwieweit" (also "in ...
Als fremde Rechte iSd § 41 Abs 4 WRG sind bestehende Rechte gem § 12 Abs 2 leg cit anzusehen, wozu (ua) das Grundeigentum zählt
Für die Wertung "Straße mit öffentlichem Verkehr" ist lediglich das Merkmal des Fußgänger- oder Fahrzeugverkehrs entscheidend; Straßen mit öffentlichem Verkehr sind gem § 1 Abs 1 zweiter Satz StVO solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden, wenn sie nach dem ...
Die bloße Änderung der Anspruchsgrundlage nach dem FLAG für den weiteren Bezug der Familienbeihilfe stellt keine Tatsache, die für die Änderung der Kinderzulage von Bedeutung ist (§ 4 Abs 5 GehG), dar
Geyer fordert härtere Strafen
Der Begriff "inwieweit" im § 6 Abs 5 AWG ist gleich bedeutend mit "in welchem Umfang" zu verstehen; mit der Feststellung einer Verpackung als "langlebig" iSd Anlage 2 der VerpackVO erfolgt durch die Ausnahmebestimmung des § 7 Abs 1 leg cit implizit auch eine Feststellung "inwieweit" (also "in ...
Aus dem Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes kann eine Befangenheit des entscheidenden Organwalters nicht geschlossen werden; vielmehr ist ein solches öffentliches Interesse eine Tatbestandsvoraussetzung für die Begründung von Zwangsrechten
Als fremde Rechte iSd § 41 Abs 4 WRG sind bestehende Rechte gem § 12 Abs 2 leg cit anzusehen, wozu (ua) das Grundeigentum zählt
Für die Eignung einer Aufforderung zur Rechtfertigung als Verfolgungshandlung kommt es nicht darauf an, ob darin die Angabe enthalten ist, dass die angenommene Übertretung von Arbeitszeitvorschriften im internationalen Straßenverkehr begangen wurde; diese zum AZG ergangene Judikatur ist auch auf ...
Für die Wertung "Straße mit öffentlichem Verkehr" ist lediglich das Merkmal des Fußgänger- oder Fahrzeugverkehrs entscheidend; Straßen mit öffentlichem Verkehr sind gem § 1 Abs 1 zweiter Satz StVO solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden, wenn sie nach dem ...
Bei der Geltendmachung von Verzugszinsen handelt es sich nicht um eine Verwaltungssache (soferne nicht ausdrücklich davon abweichende gesetzliche Bestimmungen bestehen, wie dies zB in § 94 Abs 8 und 9 der Wiener Dienstordnung 1994 der Fall ist)
Die bloße Änderung der Anspruchsgrundlage nach dem FLAG für den weiteren Bezug der Familienbeihilfe stellt keine Tatsache, die für die Änderung der Kinderzulage von Bedeutung ist (§ 4 Abs 5 GehG), dar

