Beim Vorliegen einer Stammbewilligung und einer Änderungsbewilligung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist die Frage der Derogation der Stammbewilligung durch die Änderungsbewilligung bzw des Umfangs einer solchen Derogation, im Einzelfall zu beantworten; neben der Möglichkeit ...
Die Anmietung eines verfügbaren Abstellplatzes ist im Hinblick auf die von einem Antragsteller gem § 45 Abs 4 StVO zu tragenden ortsüblichen Kosten für ein Kfz zumutbar; eine private Abstellmöglichkeit schließt jedenfalls das persönliche Interesse des Antragstellers an einer ...
Für die Frage, ob der Beschuldigte der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist, um die Aufforderung zur Ablegung eines Alkotests zu verstehen und entsprechend zu reagieren, kommt es nicht darauf an, dass er "einwandfrei" deutsch spricht, sondern allein darauf, dass er sich in der deutschen ...
Bei der Beantwortung der Frage, ob mit der Zuerkennung einer Pension zu rechnen ist, sind sowohl die Sach- als auch die Rechtslage einzubeziehen; zu berücksichtigen ist, welche Anspruchsvoraussetzungen für die angestrebte Pensionsleistung strittig und noch Gegenstand des Verfahrens sind; soweit es ...
Die in der Liste der Anlage 2 beispielhaft angeführten Verpackungen stellen "nicht ausnahmslos immer langlebige Verpackungen" dar; durch die Einführung des Tatbestandsmerkmales der Z 3 in die Anlage 2 ("Erhalt der Produkteigenschaften") muss nämlich die Beschaffenheit der Verpackung konkret in ...
Derjenige, der gem § 5 Abs 2 StVO zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat umgehend (dh bei diesem Anlass) auf die Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen (sofern dies nicht für Dritte sofort klar erkennbar ist) ...
Ausführungen zur Primär- und Sekundärprüfung
Bei der Verwaltungsübertretung der unbefugten Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG, sodass es Sache des Bf wäre, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft
Beim Vorliegen einer Stammbewilligung und einer Änderungsbewilligung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist die Frage der Derogation der Stammbewilligung durch die Änderungsbewilligung bzw des Umfangs einer solchen Derogation, im Einzelfall zu beantworten; neben der Möglichkeit ...
Die in der Liste der Anlage 2 beispielhaft angeführten Verpackungen stellen "nicht ausnahmslos immer langlebige Verpackungen" dar; durch die Einführung des Tatbestandsmerkmales der Z 3 in die Anlage 2 ("Erhalt der Produkteigenschaften") muss nämlich die Beschaffenheit der Verpackung konkret in ...
Die Anmietung eines verfügbaren Abstellplatzes ist im Hinblick auf die von einem Antragsteller gem § 45 Abs 4 StVO zu tragenden ortsüblichen Kosten für ein Kfz zumutbar; eine private Abstellmöglichkeit schließt jedenfalls das persönliche Interesse des Antragstellers an einer ...
Derjenige, der gem § 5 Abs 2 StVO zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat umgehend (dh bei diesem Anlass) auf die Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen (sofern dies nicht für Dritte sofort klar erkennbar ist) ...
Für die Frage, ob der Beschuldigte der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist, um die Aufforderung zur Ablegung eines Alkotests zu verstehen und entsprechend zu reagieren, kommt es nicht darauf an, dass er "einwandfrei" deutsch spricht, sondern allein darauf, dass er sich in der deutschen ...
Ausführungen zur Primär- und Sekundärprüfung
Bei der Beantwortung der Frage, ob mit der Zuerkennung einer Pension zu rechnen ist, sind sowohl die Sach- als auch die Rechtslage einzubeziehen; zu berücksichtigen ist, welche Anspruchsvoraussetzungen für die angestrebte Pensionsleistung strittig und noch Gegenstand des Verfahrens sind; soweit es ...
Bei der Verwaltungsübertretung der unbefugten Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG, sodass es Sache des Bf wäre, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft

