Die ausschließliche Zuständigkeit nach Art 22 Nr 2 EuGVVO bezieht sich nur auf Klagen über bestimmte Fragen des Organisationsrechts von Gesellschaften und erfasst Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen oder anderen Organen, Klagen auf Nichtigerklärung oder ...
Ausführungen zur Verwertung der Gesamtrechte des Stifters, Ausübung des Rechts zur Abberufung der derzeitigen Mitglieder des Beirats und zur Bestellung neuer Mitglieder und Abänderung der Stiftungsurkunde bzw der Stiftungszusatzurkunde
Die Regelung des § 14 Satz 2 ZPO, wonach sich die Wirkung der Prozesshandlungen des tätigen Streitgenossen auch auf säumige Streitgenossen erstreckt, verhindert nicht, dass einzelne Streitgenossen eines eigenen Rechtsmittels durch Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist verlustig gehen; diese ...
Ohne berechtigten Verschuldensvorwurf gegenüber dem Dienstnehmer scheidet die Geltendmachung einer Konventionalstrafe jedenfalls aus
Wurde kein Erfüllungsort vereinbart, so ist der rechtliche Erfüllungsort für die verletzte Vertragsleistung nach der lex causae zu bestimmen
Das Regelbeweismaß der ZPO ist nicht die (bloß) überwiegende, sondern die hohe Wahrscheinlichkeit
Erforderlich ist, dass gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck kommt, dass Elternteilzeit iSd MSchG Gegenstand der Vereinbarung werden soll; da auch im Arbeitsrecht der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich ist, ist es ohne rechtlichen Belang, ob die Klägerin subjektiv von ...
Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben
Die ausschließliche Zuständigkeit nach Art 22 Nr 2 EuGVVO bezieht sich nur auf Klagen über bestimmte Fragen des Organisationsrechts von Gesellschaften und erfasst Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen oder anderen Organen, Klagen auf Nichtigerklärung oder ...
Wurde kein Erfüllungsort vereinbart, so ist der rechtliche Erfüllungsort für die verletzte Vertragsleistung nach der lex causae zu bestimmen
Ausführungen zur Verwertung der Gesamtrechte des Stifters, Ausübung des Rechts zur Abberufung der derzeitigen Mitglieder des Beirats und zur Bestellung neuer Mitglieder und Abänderung der Stiftungsurkunde bzw der Stiftungszusatzurkunde
Das Regelbeweismaß der ZPO ist nicht die (bloß) überwiegende, sondern die hohe Wahrscheinlichkeit
Die Regelung des § 14 Satz 2 ZPO, wonach sich die Wirkung der Prozesshandlungen des tätigen Streitgenossen auch auf säumige Streitgenossen erstreckt, verhindert nicht, dass einzelne Streitgenossen eines eigenen Rechtsmittels durch Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist verlustig gehen; diese ...
Erforderlich ist, dass gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck kommt, dass Elternteilzeit iSd MSchG Gegenstand der Vereinbarung werden soll; da auch im Arbeitsrecht der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich ist, ist es ohne rechtlichen Belang, ob die Klägerin subjektiv von ...
Ohne berechtigten Verschuldensvorwurf gegenüber dem Dienstnehmer scheidet die Geltendmachung einer Konventionalstrafe jedenfalls aus
Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben

