Die im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung zu beantwortende entscheidende Frage, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind, ist in der Regel auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu beantworten
Das Beihilfenverbot steht der Erhebung der Kammerumlage 1 jedenfalls nicht entgegen
Das Unterbleiben eines Antrags auf Durchführung einer Berufungsverhandlung kann jedenfalls dann nicht als konkludenter Verzicht gedeutet werden, wenn der Beschuldigte nicht in Kenntnis des Rechts auf eine Berufungsverhandlung war
Die antragstellende Partei hat nur für die Kosten eines notwendigen Sachverständigengutachtens aufzukommen; ein Kostenvorschuss kann nur für ein notwendiges Sachverständigengutachten vorgeschrieben werden
Für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter ist die Mitteilung eines Auftraggebers, es "soll grundsätzlich" von Mindestpreisen Abstand genommen werden, keineswegs als Festlegung in dem Sinn zu verstehen, dass Minuspreise bei sonstiger Ausscheidung des Angebotes nicht angeboten werden dürfen
Art 6 EMRK vermittelt einem Beschuldigten nicht das Recht, an allen Einvernahmen von Zeugen im Verfahrensstadium vor der Durchführung einer mündlichen Verhandlung teilnehmen zu dürfen
Verliert der Sachverständige seinen Gebührenanspruch wegen nicht zeitgerechter Geltendmachung gem § 38 Abs 1 GebAG, so kommt auch die Gewährung eines "angemessenen Vorschusses" auf die Gebühren nach § 26 GebAG nicht in Betracht
Auch nach rechtskräftigem Abschluss des betreffenden Verwaltungsverfahrens haben die Parteien wegen allfälliger Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder wegen Erhebung einer Beschwerde einen Anspruch auf Akteneinsicht, nicht aber dann, wenn im konkreten Fall die Akteneinsicht ...
Die im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung zu beantwortende entscheidende Frage, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind, ist in der Regel auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu beantworten
Für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter ist die Mitteilung eines Auftraggebers, es "soll grundsätzlich" von Mindestpreisen Abstand genommen werden, keineswegs als Festlegung in dem Sinn zu verstehen, dass Minuspreise bei sonstiger Ausscheidung des Angebotes nicht angeboten werden dürfen
Das Beihilfenverbot steht der Erhebung der Kammerumlage 1 jedenfalls nicht entgegen
Art 6 EMRK vermittelt einem Beschuldigten nicht das Recht, an allen Einvernahmen von Zeugen im Verfahrensstadium vor der Durchführung einer mündlichen Verhandlung teilnehmen zu dürfen
Das Unterbleiben eines Antrags auf Durchführung einer Berufungsverhandlung kann jedenfalls dann nicht als konkludenter Verzicht gedeutet werden, wenn der Beschuldigte nicht in Kenntnis des Rechts auf eine Berufungsverhandlung war
Verliert der Sachverständige seinen Gebührenanspruch wegen nicht zeitgerechter Geltendmachung gem § 38 Abs 1 GebAG, so kommt auch die Gewährung eines "angemessenen Vorschusses" auf die Gebühren nach § 26 GebAG nicht in Betracht
Die antragstellende Partei hat nur für die Kosten eines notwendigen Sachverständigengutachtens aufzukommen; ein Kostenvorschuss kann nur für ein notwendiges Sachverständigengutachten vorgeschrieben werden
Auch nach rechtskräftigem Abschluss des betreffenden Verwaltungsverfahrens haben die Parteien wegen allfälliger Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder wegen Erhebung einer Beschwerde einen Anspruch auf Akteneinsicht, nicht aber dann, wenn im konkreten Fall die Akteneinsicht ...

