Die Beweiswürdigung ist nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also ob sie den Denkgesetzen und dem allgemeinen ...
Eine Beschlagnahme gem § 39 VStG ist auch dann zulässig, wenn wegen der inkriminierten Handlung gleichzeitig ein gerichtliches Strafverfahren geführt wird bzw zu führen ist
Die neuerliche Verhängung einer Zwangsstrafe setzt eine neuerliche Androhung voraus und ein neuerliches Zuwiderhandeln nach Zustellung dieser Androhung
Die Bestimmungen des § 31 VwGG bieten keine Grundlage dafür, der Richter habe die Verfahren in einer bestimmten Reihenfolge oder Dauer zu erledigen, weswegen mit behaupteten Verzögerungen keine Voreingenommenheit des abgelehnten Richters gegen den Ablehnenden aufgezeigt werden können
Das Fehlen eines Sicherungsbedarfes schließt auch die Anwendung gelinderer Mittel aus
Im Falle eines Ungehorsamsdeliktes tritt insofern eine Umkehrung der Beweislast ein, als die Behörde lediglich die Beweislast hinsichtlich der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes trifft, während es Sache des Täters ist, nach § 5 Abs 1 VStG glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung ...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung setzt eine zulässige Beschwerde voraus
Aktenwidrigkeit iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit a VwGG liegt nur dann vor, wenn die Behörde bei der Sammlung der Unterlagen für ihre Entscheidung sich mit dem Akteninhalt hinsichtlich der dort festgehaltenen Tatsachen in Widerspruch gesetzt hat, nicht aber, wenn sie aus dem Inhalt der Akten vermeintlich ...
Die Beweiswürdigung ist nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also ob sie den Denkgesetzen und dem allgemeinen ...
Das Fehlen eines Sicherungsbedarfes schließt auch die Anwendung gelinderer Mittel aus
Eine Beschlagnahme gem § 39 VStG ist auch dann zulässig, wenn wegen der inkriminierten Handlung gleichzeitig ein gerichtliches Strafverfahren geführt wird bzw zu führen ist
Im Falle eines Ungehorsamsdeliktes tritt insofern eine Umkehrung der Beweislast ein, als die Behörde lediglich die Beweislast hinsichtlich der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes trifft, während es Sache des Täters ist, nach § 5 Abs 1 VStG glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung ...
Die neuerliche Verhängung einer Zwangsstrafe setzt eine neuerliche Androhung voraus und ein neuerliches Zuwiderhandeln nach Zustellung dieser Androhung
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung setzt eine zulässige Beschwerde voraus
Die Bestimmungen des § 31 VwGG bieten keine Grundlage dafür, der Richter habe die Verfahren in einer bestimmten Reihenfolge oder Dauer zu erledigen, weswegen mit behaupteten Verzögerungen keine Voreingenommenheit des abgelehnten Richters gegen den Ablehnenden aufgezeigt werden können
Aktenwidrigkeit iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit a VwGG liegt nur dann vor, wenn die Behörde bei der Sammlung der Unterlagen für ihre Entscheidung sich mit dem Akteninhalt hinsichtlich der dort festgehaltenen Tatsachen in Widerspruch gesetzt hat, nicht aber, wenn sie aus dem Inhalt der Akten vermeintlich ...

