Nichts anderes gilt in dem Fall, in dem die belangte Behörde dem Beschuldigten als nach § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich verantwortliche Person für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch genommen hat, für welche er im erstinstanzlichen Straferkenntnis verantwortlich gemacht worden war
Im zur Erkenntnis Bringen des Verwaltungsstrafaktes bei Gewährung des Parteiengehörs an den Beschuldigten ist eine Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG zu erblicken
Auf die Rückerstattung von Kosten iSd § 1 Z 3 GEG sind die Bestimmungen des § 30 GGG analog anzuwenden
Der Prozessgegenstand wird im antragsgebundenen Verfahren durch den Inhalt des Antrags determiniert, wobei zu beachten ist, dass es für die Frage des Inhalts eines Antrags als Prozesshandlung lediglich auf die Erklärung des Willens und nicht auf den - davon abweichenden - tatsächlichen Willen des ...
Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist zulässig, wenn dem Beschuldigten kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde
Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, dass es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte - nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen
Ein für die Gleichwertigkeit maßgebender Gesichtspunkt ist es ua, ob ein Sachverständigengutachten Umstände mitberücksichtigt, denen nach der Rechtslage keine rechtserhebliche Bedeutung zukommt, denen der Gutachter aber dessen ungeachtet für das Ergebnis seines Gutachtens entscheidende ...
Der Universalsukzessor einer Verfahrenspartei ist als „dieselbe“ Partei iSd Art 27 EuGVVO zu behandeln
Nichts anderes gilt in dem Fall, in dem die belangte Behörde dem Beschuldigten als nach § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich verantwortliche Person für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch genommen hat, für welche er im erstinstanzlichen Straferkenntnis verantwortlich gemacht worden war
Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist zulässig, wenn dem Beschuldigten kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde
Im zur Erkenntnis Bringen des Verwaltungsstrafaktes bei Gewährung des Parteiengehörs an den Beschuldigten ist eine Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG zu erblicken
Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, dass es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte - nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen
Auf die Rückerstattung von Kosten iSd § 1 Z 3 GEG sind die Bestimmungen des § 30 GGG analog anzuwenden
Ein für die Gleichwertigkeit maßgebender Gesichtspunkt ist es ua, ob ein Sachverständigengutachten Umstände mitberücksichtigt, denen nach der Rechtslage keine rechtserhebliche Bedeutung zukommt, denen der Gutachter aber dessen ungeachtet für das Ergebnis seines Gutachtens entscheidende ...
Der Prozessgegenstand wird im antragsgebundenen Verfahren durch den Inhalt des Antrags determiniert, wobei zu beachten ist, dass es für die Frage des Inhalts eines Antrags als Prozesshandlung lediglich auf die Erklärung des Willens und nicht auf den - davon abweichenden - tatsächlichen Willen des ...
Der Universalsukzessor einer Verfahrenspartei ist als „dieselbe“ Partei iSd Art 27 EuGVVO zu behandeln

