Insolvenzverfahren der letzten Woche
Ein Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG spricht - bei Identität der Sache - bindend über die wasserrechtliche Bewilligungspflicht desselben Vorhabens ab; diese Bindung erstreckt sich auch auf ein nachträgliches Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG
Die Erfüllung des Tatbestandes der Schleichwerbung setzt einerseits die Absicht, einen Werbezweck zu erreichen, und andererseits die Eignung zur Irreführung über diesen Werbezweck voraus; die Absicht, einen Werbezweck zu verfolgen, kann insbesondere - aber nicht nur - aus der Entgeltlichkeit ...
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hat das entsprechende Kontrollsystem Platz zu greifen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der vorgeworfenen Übertretung des Maß- und Eichgesetzes handelt es sich um ein Dauerdelikt, weil nach dem Tatbild das strafbare Verhalten in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes besteht
Eine fehlende Begründung für den Verdacht, der Bf missbrauche - aktuell – Suchtgift, führt zur Unzulässigkeit des Ladungsbescheides gem § 19 AVG iVm § 12 SMG
Bei einer Übertretung gem und § 130 Abs 5 Z 1 iVm § 118 Abs 3 ASchG iVm § 58 Abs 3 iVm § 8 BauV handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG spricht - bei Identität der Sache - bindend über die wasserrechtliche Bewilligungspflicht desselben Vorhabens ab; diese Bindung erstreckt sich auch auf ein nachträgliches Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG
Bei der vorgeworfenen Übertretung des Maß- und Eichgesetzes handelt es sich um ein Dauerdelikt, weil nach dem Tatbild das strafbare Verhalten in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes besteht
Die Erfüllung des Tatbestandes der Schleichwerbung setzt einerseits die Absicht, einen Werbezweck zu erreichen, und andererseits die Eignung zur Irreführung über diesen Werbezweck voraus; die Absicht, einen Werbezweck zu verfolgen, kann insbesondere - aber nicht nur - aus der Entgeltlichkeit ...
Eine fehlende Begründung für den Verdacht, der Bf missbrauche - aktuell – Suchtgift, führt zur Unzulässigkeit des Ladungsbescheides gem § 19 AVG iVm § 12 SMG
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hat das entsprechende Kontrollsystem Platz zu greifen
Bei einer Übertretung gem und § 130 Abs 5 Z 1 iVm § 118 Abs 3 ASchG iVm § 58 Abs 3 iVm § 8 BauV handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt

