BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gesellschaftsvertragsrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen
Die (unrichtige) Werbeaussage, „*-Produkte seien nirgends sonst erhältlich“, ist geeignet, Interessenten zur Kontaktaufnahme mit der Antragsgegnerin zu bewegen, statt Vergleichsangebote alternativer Anbieter einzuholen
Die von den Großeltern (um Ansprüche des Sohnes nicht entstehen zu lassen) bewusst gewählte Vorgangsweise, dem Gatten ihrer Enkeltochter eine Liegenschaft zu widmen, indem sie ihn zu deren Alleineigentümern machten, kann im Aufteilungsverfahren nicht nachträglich korrigiert werden
Geht der Masse durch eine iSd § 3 Abs 1 IO unwirksame „Rechtshandlung“ des Schuldners eine Sache verloren, so liegt ein insolvenznaher Anspruch iSd von Art 6 Nr 1 EuInsVO vor
Wurde ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann es mangels gegenteiliger Vereinbarung unter Setzung einer angemessenen Frist frei, also ohne Vorliegen besonderer Kündigungsgründe, gekündigt werden
Jede Form der Beteiligung an der Vortat macht zum Vortäter und verhindert damit eine Strafbarkeit nach § 165 Abs 2 StGB; ein Beitrag zum Betrug ist über die formelle Vollendung hinaus bis zur materiellen Vollendung (Vollbringung) möglich, somit bei einer (wie hier) durch Täuschung bewirkten ...
Der Bereicherungskläger hat die Werterhöhung zu beweisen, die sich aus der Differenz des Werts der Liegenschaft mit und ohne die durchgeführten Investitionen errechnet
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Geht der Masse durch eine iSd § 3 Abs 1 IO unwirksame „Rechtshandlung“ des Schuldners eine Sache verloren, so liegt ein insolvenznaher Anspruch iSd von Art 6 Nr 1 EuInsVO vor
Gesellschaftsvertragsrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen
Wurde ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann es mangels gegenteiliger Vereinbarung unter Setzung einer angemessenen Frist frei, also ohne Vorliegen besonderer Kündigungsgründe, gekündigt werden
Die (unrichtige) Werbeaussage, „*-Produkte seien nirgends sonst erhältlich“, ist geeignet, Interessenten zur Kontaktaufnahme mit der Antragsgegnerin zu bewegen, statt Vergleichsangebote alternativer Anbieter einzuholen
Jede Form der Beteiligung an der Vortat macht zum Vortäter und verhindert damit eine Strafbarkeit nach § 165 Abs 2 StGB; ein Beitrag zum Betrug ist über die formelle Vollendung hinaus bis zur materiellen Vollendung (Vollbringung) möglich, somit bei einer (wie hier) durch Täuschung bewirkten ...
Die von den Großeltern (um Ansprüche des Sohnes nicht entstehen zu lassen) bewusst gewählte Vorgangsweise, dem Gatten ihrer Enkeltochter eine Liegenschaft zu widmen, indem sie ihn zu deren Alleineigentümern machten, kann im Aufteilungsverfahren nicht nachträglich korrigiert werden
Der Bereicherungskläger hat die Werterhöhung zu beweisen, die sich aus der Differenz des Werts der Liegenschaft mit und ohne die durchgeführten Investitionen errechnet

