Die Einwendungen der in der Hauptsache obsiegenden Partei begründen keinen Kostenersatzanspruch
Die nach § 273 ZPO erfolgte Betragsfestsetzung ist als revisible rechtliche Beurteilung zu qualifizieren
Voraussetzung für die Annahme der Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist, dass der Behandlung bessergestellter Arbeitnehmer ein erkennbares generalisierendes Prinzip - bei dessen Bestimmung der Arbeitgeber grundsätzlich im gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmen ...
Eine Betriebsprüfung kann schon begrifflich nicht als „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ iSd § 283 Abs 2 UGB angesehen werden
Bei gänzlicher oder teilweiser Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts in der Hauptsache hat der OGH über die gesamten Kosten des bisherigen Verfahrens selbständig und ohne Rücksicht auf die bisher ergangenen Entscheidungen zu erkennen
Innerhalb eines Hotels oder eines Privatquartiers kann ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Dienstreisenden auch bei einer dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnenden Verrichtung gegeben sein, wenn gefahrbringende Umstände den Unfall wesentlich ...
Es ist kein plausibler Grund ersichtlich, der eine frühere Verjährung von Primärleistungsansprüchen gegenüber Schadenersatzansprüchen bei Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens des Schuldners rechtfertigt; je komplizierter die Rechtslage und je schwieriger die Beurteilung einer primären ...
§ 55 StGB, auf den § 495 Abs 2 StPO Bezug nimmt, stellt nicht auf die im nachträglichen Strafurteil erfolgte Anwendung der Strafrahmenvorschrift des § 31 StGB ab, sondern nur auf das (tatsächliche) Verhältnis der nachträglichen Verurteilung zu derjenigen, in der die bedingte Strafnachsicht ...
Die Einwendungen der in der Hauptsache obsiegenden Partei begründen keinen Kostenersatzanspruch
Bei gänzlicher oder teilweiser Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts in der Hauptsache hat der OGH über die gesamten Kosten des bisherigen Verfahrens selbständig und ohne Rücksicht auf die bisher ergangenen Entscheidungen zu erkennen
Die nach § 273 ZPO erfolgte Betragsfestsetzung ist als revisible rechtliche Beurteilung zu qualifizieren
Innerhalb eines Hotels oder eines Privatquartiers kann ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Dienstreisenden auch bei einer dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnenden Verrichtung gegeben sein, wenn gefahrbringende Umstände den Unfall wesentlich ...
Voraussetzung für die Annahme der Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist, dass der Behandlung bessergestellter Arbeitnehmer ein erkennbares generalisierendes Prinzip - bei dessen Bestimmung der Arbeitgeber grundsätzlich im gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmen ...
Es ist kein plausibler Grund ersichtlich, der eine frühere Verjährung von Primärleistungsansprüchen gegenüber Schadenersatzansprüchen bei Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens des Schuldners rechtfertigt; je komplizierter die Rechtslage und je schwieriger die Beurteilung einer primären ...
Eine Betriebsprüfung kann schon begrifflich nicht als „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ iSd § 283 Abs 2 UGB angesehen werden
§ 55 StGB, auf den § 495 Abs 2 StPO Bezug nimmt, stellt nicht auf die im nachträglichen Strafurteil erfolgte Anwendung der Strafrahmenvorschrift des § 31 StGB ab, sondern nur auf das (tatsächliche) Verhältnis der nachträglichen Verurteilung zu derjenigen, in der die bedingte Strafnachsicht ...

