Wird lediglich eine Vertragswidrigkeit behauptet, wird damit die Gesetzmäßigkeit des Mietzinses nicht einmal ansatzweise in Frage gestellt
Für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 KHVG kommt es nicht auf eine Verwendung des Fahrzeugs iSd § 1 Abs 1 KFG, also auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern nur auf die Verwendung des Fahrzeugs schlechthin an
Verwirklicht sich das Konkursrisiko, ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der unterlassenen Aufklärung über die fehlende (Bank-)Konzession und dem Eintritt der Insolvenz zu bejahen, weil das Risiko einer Insolvenz bei Vorhandensein einer Bankkonzession zweifellos geringer gewesen wäre, ...
Ob Angaben veröffentlicht wurden, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität des Klägers zu führen, richtet sich nach den im Einzelfall verbreiteten Angaben; dass andere Personen als die Opfer, Verdächtigen oder Täter ...
Dass auch innerhalb des Betriebsgeländes eine versicherungspflichtige „Überführung an einen anderen Ort“ vorliegen könnte - wenn dem Betriebsgelände der Charakter einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten Fläche zukommt -, erscheint zwar grundsätzlich nicht undenkbar; dies setzt ...
Eine Zulassungs- und Versicherungspflicht für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge außerhalb von Probe- und Überstellungsfahrten ergibt sich schon aus ihrer (beabsichtigten) Verwendung im öffentlichen Verkehr
Die Identität der abgebildeten Person kann sich auch aus anderen charakteristischen Merkmalen als den Gesichtszügen oder aus dem Begleittext ergeben; die Beurteilung, ob ein auf einem Lichtbild Abgebildeter für Personen, die ihn schon öfter gesehen haben, erkennbar ist oder nicht, ist eine ...
Es ist Verfassungsvater Hans Kelsen zu verdanken, dass Richter in Österreich unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar sind.
Wird lediglich eine Vertragswidrigkeit behauptet, wird damit die Gesetzmäßigkeit des Mietzinses nicht einmal ansatzweise in Frage gestellt
Dass auch innerhalb des Betriebsgeländes eine versicherungspflichtige „Überführung an einen anderen Ort“ vorliegen könnte - wenn dem Betriebsgelände der Charakter einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten Fläche zukommt -, erscheint zwar grundsätzlich nicht undenkbar; dies setzt ...
Für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 KHVG kommt es nicht auf eine Verwendung des Fahrzeugs iSd § 1 Abs 1 KFG, also auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern nur auf die Verwendung des Fahrzeugs schlechthin an
Eine Zulassungs- und Versicherungspflicht für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge außerhalb von Probe- und Überstellungsfahrten ergibt sich schon aus ihrer (beabsichtigten) Verwendung im öffentlichen Verkehr
Verwirklicht sich das Konkursrisiko, ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der unterlassenen Aufklärung über die fehlende (Bank-)Konzession und dem Eintritt der Insolvenz zu bejahen, weil das Risiko einer Insolvenz bei Vorhandensein einer Bankkonzession zweifellos geringer gewesen wäre, ...
Die Identität der abgebildeten Person kann sich auch aus anderen charakteristischen Merkmalen als den Gesichtszügen oder aus dem Begleittext ergeben; die Beurteilung, ob ein auf einem Lichtbild Abgebildeter für Personen, die ihn schon öfter gesehen haben, erkennbar ist oder nicht, ist eine ...
Ob Angaben veröffentlicht wurden, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität des Klägers zu führen, richtet sich nach den im Einzelfall verbreiteten Angaben; dass andere Personen als die Opfer, Verdächtigen oder Täter ...
Es ist Verfassungsvater Hans Kelsen zu verdanken, dass Richter in Österreich unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar sind.

