Der Vorlageantrag darf sich nur darauf richten, dass die ursprüngliche Berufung der Berufungsbehörde vorgelegt wird; die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels allein vermag dessen Unzulässigkeit nicht zu begründen; für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ist vielmehr ihr ...
Der Umstand allein, dass der in beiden Instanzen beigezogene Amtssachverständige gleichzeitig Beamter der Behörde erster Instanz ist, vermag keine Bedenken gegen seine volle Unbefangenheit zu begründen, insbesondere auch, weil seine allein auf seiner fachlichen Qualifikation beruhende ...
In einem Mehrparteienverfahren ist der Bescheid bereits mit der Erlassung an eine Partei existent geworden; in einem solchen Fall können auch andere Parteien als Bescheidadressaten - an die der Bescheid noch nicht ergangen ist - gegen diesen Berufung erheben, wenn sie Kenntnis von seinem Inhalt ...
Ausgleichszulage: Wer vor 2011 ins Land kam, erhält bei einer kleinen Rente Zulagen vom Staat– auch wenn Kinder sich zum Unterhalt "verpflichtet" haben
Bei verfassungskonformer Interpretation dieser Bestimmung ergibt sich, dass die Behörde mit der Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit gefährdenden Missständen nicht bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des den Missstand bewirkenden Bescheides zuwarten muss
Dem Gutachten eines Sachverständigen kann auch ohne Gegengutachten in der Weise entgegen getreten werden, als die Parteien Unschlüssigkeiten oder Unvollständigkeiten des Gutachtens aufzeigen
Für eine solidarische Heranziehung zum Kostenersatz Verpflichteter nach § 76 AVG fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage
Für die Beurteilung des Ranges nach § 13 IO sind die allgemeinen Vorschriften des Grundbuchsrechtes (§ 29 GBG) und damit der Zeitpunkt der Einbringung des Gesuches beim Grundbuchsgericht maßgebend
Der Vorlageantrag darf sich nur darauf richten, dass die ursprüngliche Berufung der Berufungsbehörde vorgelegt wird; die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels allein vermag dessen Unzulässigkeit nicht zu begründen; für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ist vielmehr ihr ...
Bei verfassungskonformer Interpretation dieser Bestimmung ergibt sich, dass die Behörde mit der Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit gefährdenden Missständen nicht bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des den Missstand bewirkenden Bescheides zuwarten muss
Der Umstand allein, dass der in beiden Instanzen beigezogene Amtssachverständige gleichzeitig Beamter der Behörde erster Instanz ist, vermag keine Bedenken gegen seine volle Unbefangenheit zu begründen, insbesondere auch, weil seine allein auf seiner fachlichen Qualifikation beruhende ...
Dem Gutachten eines Sachverständigen kann auch ohne Gegengutachten in der Weise entgegen getreten werden, als die Parteien Unschlüssigkeiten oder Unvollständigkeiten des Gutachtens aufzeigen
In einem Mehrparteienverfahren ist der Bescheid bereits mit der Erlassung an eine Partei existent geworden; in einem solchen Fall können auch andere Parteien als Bescheidadressaten - an die der Bescheid noch nicht ergangen ist - gegen diesen Berufung erheben, wenn sie Kenntnis von seinem Inhalt ...
Für eine solidarische Heranziehung zum Kostenersatz Verpflichteter nach § 76 AVG fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage
Ausgleichszulage: Wer vor 2011 ins Land kam, erhält bei einer kleinen Rente Zulagen vom Staat– auch wenn Kinder sich zum Unterhalt "verpflichtet" haben
Für die Beurteilung des Ranges nach § 13 IO sind die allgemeinen Vorschriften des Grundbuchsrechtes (§ 29 GBG) und damit der Zeitpunkt der Einbringung des Gesuches beim Grundbuchsgericht maßgebend

