§ 10 Abs 1 AVRAG hat keine spezifisch arbeitnehmerschutzrechtlichen Aspekte - nämlich den Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen - im Auge
Manifestiert sich die Befürchtung iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung, ist es unbedenklich, dass die Behörde kein psychologisches Gutachten eingeholt hat
Es muss sich um einen spezifischen, durch Gutachten fassbaren Zusammenhang, der eine Einheit, ein "Ganzes" herstellt, handeln; der Zusammenhang muss zudem auf wesentlichen Gemeinsamkeiten und nicht auf bloßen Details von Objekten beruhen
Äußerungen von Behörden, die für den Denkmalschutz berufen sind, in baurechtlichen Belangen zu einem Zeitpunkt, in dem kein Unterschutzstellungsverfahren nach dem DMSG anhängig ist, haben keine (Selbst-)Bindungswirkung in Angelegenheiten des Denkmalschutzes für die Zukunft
Ein Meldepflichtiger muss sich bei Erfüllung der gegenüber der Gebietskrankenkasse konkret bestehenden Verpflichtung ein allfälliges Verschulden der Kanzlei, bei welcher die Buchführung erfolgte und der offenbar auch der Verkehr mit der Gebietskrankenkasse oblag, zurechnen lassen
Die bloße Behauptung der Unsanierbarkeit aufgrund einer Durchfeuchtung ist ohne nähere (technische) Untermauerung angesichts der allgemein bekannten bautechnischen und bauphysikalischen Möglichkeit zur Trockenlegung feuchten Mauerwerks und des jederzeit im Rahmen der Erhaltung von Denkmälern ...
Auch die technische Möglichkeit der (weiteren) Erhaltung des Gegenstandes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, die Kosten einer solchen Erhaltung und die Wirtschaftlichkeit der Aufwendung solcher Kosten sind im Unterschutzstellungsverfahren nach dem DMSG unbeachtlich
Wurde die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt, können - im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern - Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden
§ 10 Abs 1 AVRAG hat keine spezifisch arbeitnehmerschutzrechtlichen Aspekte - nämlich den Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen - im Auge
Ein Meldepflichtiger muss sich bei Erfüllung der gegenüber der Gebietskrankenkasse konkret bestehenden Verpflichtung ein allfälliges Verschulden der Kanzlei, bei welcher die Buchführung erfolgte und der offenbar auch der Verkehr mit der Gebietskrankenkasse oblag, zurechnen lassen
Manifestiert sich die Befürchtung iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung, ist es unbedenklich, dass die Behörde kein psychologisches Gutachten eingeholt hat
Die bloße Behauptung der Unsanierbarkeit aufgrund einer Durchfeuchtung ist ohne nähere (technische) Untermauerung angesichts der allgemein bekannten bautechnischen und bauphysikalischen Möglichkeit zur Trockenlegung feuchten Mauerwerks und des jederzeit im Rahmen der Erhaltung von Denkmälern ...
Es muss sich um einen spezifischen, durch Gutachten fassbaren Zusammenhang, der eine Einheit, ein "Ganzes" herstellt, handeln; der Zusammenhang muss zudem auf wesentlichen Gemeinsamkeiten und nicht auf bloßen Details von Objekten beruhen
Auch die technische Möglichkeit der (weiteren) Erhaltung des Gegenstandes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, die Kosten einer solchen Erhaltung und die Wirtschaftlichkeit der Aufwendung solcher Kosten sind im Unterschutzstellungsverfahren nach dem DMSG unbeachtlich
Äußerungen von Behörden, die für den Denkmalschutz berufen sind, in baurechtlichen Belangen zu einem Zeitpunkt, in dem kein Unterschutzstellungsverfahren nach dem DMSG anhängig ist, haben keine (Selbst-)Bindungswirkung in Angelegenheiten des Denkmalschutzes für die Zukunft
Wurde die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt, können - im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern - Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden

