Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden
Ein im Zuge eines Überprüfungsverfahrens wahrgenommener konsenswidriger Sachverhalt, der mit dem bewilligten Projekt in einem technisch sachnahen Zusammenhang steht, ist nicht zum Gegenstand eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG zu machen, sondern nach der Regelung des § 121 Abs 1 ...
Für den Anwendungsbereich des ForstG, das - wie etwa aus dessen § 17 Abs 3 deutlich wird - dem Schutz und der Erhaltung des Waldes keine absolute Priorität einräumt, lässt sich der Grundsatz ableiten, dass Bescheide nicht zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führen ...
Ausführungen zum Beginn der Entziehungsdauer (hier: iZm falschem Datum im Bescheid)
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist
Die Festsetzung einer über die Mindestzeit des § 26 FSG hinausreichenden Entziehungsdauer hat nach der allgemeinen Regel des § 25 Abs 3 FSG zu erfolgen, dh die Behörde darf über eine solche Mindestentziehungszeit hinaus nur insoweit hinausgehen, als der Betreffende noch im maßgeblichen ...
Die den Arbeitnehmern gegebene Möglichkeit, von der Auftragsannahme bis zur Abwicklung va auch in zeitlicher Hinsicht weitgehend selbständig tätig zu werden, ist mit den arbeitnehmerschutzrechtlichen Anforderungen an einen Arbeitgeber nicht in Einklang zu bringen; der Arbeitgeber durfte daher ...
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein im Zuge eines Überprüfungsverfahrens wahrgenommener konsenswidriger Sachverhalt, der mit dem bewilligten Projekt in einem technisch sachnahen Zusammenhang steht, ist nicht zum Gegenstand eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG zu machen, sondern nach der Regelung des § 121 Abs 1 ...
Die Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist
Für den Anwendungsbereich des ForstG, das - wie etwa aus dessen § 17 Abs 3 deutlich wird - dem Schutz und der Erhaltung des Waldes keine absolute Priorität einräumt, lässt sich der Grundsatz ableiten, dass Bescheide nicht zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führen ...
Die Festsetzung einer über die Mindestzeit des § 26 FSG hinausreichenden Entziehungsdauer hat nach der allgemeinen Regel des § 25 Abs 3 FSG zu erfolgen, dh die Behörde darf über eine solche Mindestentziehungszeit hinaus nur insoweit hinausgehen, als der Betreffende noch im maßgeblichen ...
Ausführungen zum Beginn der Entziehungsdauer (hier: iZm falschem Datum im Bescheid)
Die den Arbeitnehmern gegebene Möglichkeit, von der Auftragsannahme bis zur Abwicklung va auch in zeitlicher Hinsicht weitgehend selbständig tätig zu werden, ist mit den arbeitnehmerschutzrechtlichen Anforderungen an einen Arbeitgeber nicht in Einklang zu bringen; der Arbeitgeber durfte daher ...

