Wer nur für sich selbst ein Haus baut oder nach eigenen Gutdünken ein Bauwerk in eigenem Namen und für eigene Rechnung nach völlig freier eigener Disposition errichtet, uneingeschränkt das volle Errichtungs-, Bestands- Bewirtschaftungs- und Veräußerungsrisiko auf sich nimmt und keinem Dritten ...
Für die Parteistellung nach § 31e iVm § 42 Abs 1 EisbG ist erforderlich, dass sich die betreffende Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 12 m vom konkreten Bauvorhaben befindet
Bewirkt die Einräumung einer Dienstbarkeit an einem Grundstück des Anlagevermögens eines Betriebes, für welchen der Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt wird, eine Wertminderung, so führt eine für die Wertminderung geleistete Entschädigung nicht zu Betriebseinnahmen
Der VwGH hat in Fällen, in denen einer Organpartei keine eigene, gegen den Staat gerichtete Interessenssphäre zukam, dieser aber insoweit die Beschwerdelegitimation zuerkannt, als es zur Durchsetzung der aus der Parteistellung folgenden prozessualen Befugnisse erforderlich ist; nur die sich aus ...
Wurde das Angebot des Bieters ausgeschieden und diese Ausscheidensentscheidung unbekämpft gelassen, dann käme auch bei Aufhebung des Bescheides, mit dem die Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt wurde, eine Zuschlagserteilung an den Bieter auf Grund der mit dem angefochtenen Bescheid für ...
Der Erwerb von Todes wegen zählt zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre des Erben bzw Vermächtnisnehmers, auch wenn das Nachlassvermögen ganz oder zum Teil der Einkunftserzielung dient
Ist eine Behörde infolge einer mit Bescheid ausgesprochenen Aussetzung des Verfahrens gem § 38 AVG von ihrer Entscheidungspflicht für die Dauer derselben enthoben, ergibt sich daraus, dass von da an die Geltendmachung der Entscheidungspflicht im Wege einer Säumnisbeschwerde iSd Art 132 B-VG ...
Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden
Wer nur für sich selbst ein Haus baut oder nach eigenen Gutdünken ein Bauwerk in eigenem Namen und für eigene Rechnung nach völlig freier eigener Disposition errichtet, uneingeschränkt das volle Errichtungs-, Bestands- Bewirtschaftungs- und Veräußerungsrisiko auf sich nimmt und keinem Dritten ...
Wurde das Angebot des Bieters ausgeschieden und diese Ausscheidensentscheidung unbekämpft gelassen, dann käme auch bei Aufhebung des Bescheides, mit dem die Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt wurde, eine Zuschlagserteilung an den Bieter auf Grund der mit dem angefochtenen Bescheid für ...
Für die Parteistellung nach § 31e iVm § 42 Abs 1 EisbG ist erforderlich, dass sich die betreffende Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 12 m vom konkreten Bauvorhaben befindet
Der Erwerb von Todes wegen zählt zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre des Erben bzw Vermächtnisnehmers, auch wenn das Nachlassvermögen ganz oder zum Teil der Einkunftserzielung dient
Bewirkt die Einräumung einer Dienstbarkeit an einem Grundstück des Anlagevermögens eines Betriebes, für welchen der Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt wird, eine Wertminderung, so führt eine für die Wertminderung geleistete Entschädigung nicht zu Betriebseinnahmen
Ist eine Behörde infolge einer mit Bescheid ausgesprochenen Aussetzung des Verfahrens gem § 38 AVG von ihrer Entscheidungspflicht für die Dauer derselben enthoben, ergibt sich daraus, dass von da an die Geltendmachung der Entscheidungspflicht im Wege einer Säumnisbeschwerde iSd Art 132 B-VG ...
Der VwGH hat in Fällen, in denen einer Organpartei keine eigene, gegen den Staat gerichtete Interessenssphäre zukam, dieser aber insoweit die Beschwerdelegitimation zuerkannt, als es zur Durchsetzung der aus der Parteistellung folgenden prozessualen Befugnisse erforderlich ist; nur die sich aus ...
Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden

