Eine mit abstrakten Befürchtungen zu einer möglichen Verfahrensverzögerung begründete generelle Ablehnung nicht sofort ausführbarer Beweise steht mit der Rsp nicht im Einklang
Nach stRsp des VwGH stellt die Frage, ob eine nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung auf Grund ihres konkreten Erscheinungsbildes, insbesondere ihres konkreten Aufbaues und ihrer konkreten sprachlichen Fassung als Bescheid zu beurteilen ist, eine einzelfallbezogene Auslegungsfrage dar und ist ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Erbschaftsklage ist auf Herausgabe der Erbschaft oder einer Quote davon gerichtet; der Erbschaftskläger muss daher die Höhe des Reinnachlasses nicht wissen
Ein Unterbleiben der Angabe der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen im Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung führt nicht zu deren Aufhebung, wenn deren Begründung eindeutig erkennen lässt, auf welche Vorschriften sie sich stützt
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens reicht ein bloßes „doing business“ nicht aus
Zwar wurde im Unternehmen des Antragsgegners verstärkt zu Hause gearbeitet; aber abgesehen davon, dass die Arbeit zu Hause bei Bedarf der persönlichen Anwesenheit im Büro in Frage zu stellen wäre, steht hier ohnedies fest, dass sich zumindest sechs weitere Mitarbeiter im Büro aufhielten; dass ...
Eine mit abstrakten Befürchtungen zu einer möglichen Verfahrensverzögerung begründete generelle Ablehnung nicht sofort ausführbarer Beweise steht mit der Rsp nicht im Einklang
Ein Unterbleiben der Angabe der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen im Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung führt nicht zu deren Aufhebung, wenn deren Begründung eindeutig erkennen lässt, auf welche Vorschriften sie sich stützt
Nach stRsp des VwGH stellt die Frage, ob eine nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung auf Grund ihres konkreten Erscheinungsbildes, insbesondere ihres konkreten Aufbaues und ihrer konkreten sprachlichen Fassung als Bescheid zu beurteilen ist, eine einzelfallbezogene Auslegungsfrage dar und ist ...
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Für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens reicht ein bloßes „doing business“ nicht aus
Die Erbschaftsklage ist auf Herausgabe der Erbschaft oder einer Quote davon gerichtet; der Erbschaftskläger muss daher die Höhe des Reinnachlasses nicht wissen
Zwar wurde im Unternehmen des Antragsgegners verstärkt zu Hause gearbeitet; aber abgesehen davon, dass die Arbeit zu Hause bei Bedarf der persönlichen Anwesenheit im Büro in Frage zu stellen wäre, steht hier ohnedies fest, dass sich zumindest sechs weitere Mitarbeiter im Büro aufhielten; dass ...

