Bei der Gewinnbeteiligung ist jene heranzuziehen, die für das letzte Jahr gebührt und nicht jene, die in diesem ausbezahlt wurde
Unvollständig iSd zweiten Falls des § 281 Abs 1 Z 5 StPO ist ein Urteil dann, wenn das Gericht bei der für die Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse unberücksichtigt ließ
Zu veranlagende Abgaben sind (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids (zu niedrig) festgesetzt
Das Sachwalterschaftsverfahren, soweit es sich auf die Genehmigung der Zustimmung des Sachwalters zu einer während der Unterbringung durchzuführenden Heilbehandlung bezieht, steht ohne jeden Zweifel in einem unmittelbaren und typischen Zusammenhang mit der Unterbringung; da das Gesetz den ...
Für Begehren auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern kommt nicht nur den Stiftungsorganen, sondern auch einzelnen Organmitgliedern Parteistellung zu; dies gilt auch für andere Organe der Stiftung
Eine - nach dem Gesetz zwingend zu erteilende – Weisung gem § 26 Abs 2 FinStrG muss den zu entrichtenden Betrag konkretisieren, wobei nur jener Betrag Weisungsgegenstand sein kann, der noch aushaftet
Dem Grundbuchsgericht ist es verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebende Urkunde auszulegen; durch den Inhalt der Urkunden erweckte und nicht restlos beseitigte Zweifel haben daher zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs zu führen
Die sog „Umstandsklausel“ gilt nicht nur für gerichtliche Entscheidungen, sondern auch für Unterhaltsvergleiche
Bei der Gewinnbeteiligung ist jene heranzuziehen, die für das letzte Jahr gebührt und nicht jene, die in diesem ausbezahlt wurde
Für Begehren auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern kommt nicht nur den Stiftungsorganen, sondern auch einzelnen Organmitgliedern Parteistellung zu; dies gilt auch für andere Organe der Stiftung
Unvollständig iSd zweiten Falls des § 281 Abs 1 Z 5 StPO ist ein Urteil dann, wenn das Gericht bei der für die Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse unberücksichtigt ließ
Eine - nach dem Gesetz zwingend zu erteilende – Weisung gem § 26 Abs 2 FinStrG muss den zu entrichtenden Betrag konkretisieren, wobei nur jener Betrag Weisungsgegenstand sein kann, der noch aushaftet
Zu veranlagende Abgaben sind (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids (zu niedrig) festgesetzt
Dem Grundbuchsgericht ist es verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebende Urkunde auszulegen; durch den Inhalt der Urkunden erweckte und nicht restlos beseitigte Zweifel haben daher zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs zu führen
Das Sachwalterschaftsverfahren, soweit es sich auf die Genehmigung der Zustimmung des Sachwalters zu einer während der Unterbringung durchzuführenden Heilbehandlung bezieht, steht ohne jeden Zweifel in einem unmittelbaren und typischen Zusammenhang mit der Unterbringung; da das Gesetz den ...
Die sog „Umstandsklausel“ gilt nicht nur für gerichtliche Entscheidungen, sondern auch für Unterhaltsvergleiche

