In einer erfolgten Verurteilung einer Partei zur Leistung kann - trotz schikanöser Rechstausübung - kein Verstoß gegen elementare Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung erblickt werden
Das Erfordernis einer leserlichen Unterschrift des Funktionärs ist der ICC-SchO nicht zu entnehmen
§ 84 Abs 1 EO normiert durch seinen Verweis auf § 521a ZPO ausdrücklich die Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens und sieht dafür (grundsätzlich) eine Rechtsmittelfrist von einem Monat vor
Das Verhalten eines Arbeitgebers anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann nur dann gleichbehandlungswidrig sein, wenn es Ausdruck einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eines Arbeitnehmers ist
Nur ein rechtskräftig aufgehobener Schiedsspruch ist nicht mehr verbindlich
ISd bisherigen Rsp ist festzuhalten, dass Art IV Abs 1 lit a NYÜ die Beglaubigung der Übereinstimmung des Originals des Schiedsspruchs mit der vorgelegten Abschrift auch durch einen dem Schiedsgericht als neutrale Person nahestehenden Funktionsträger zulässt, sofern er nach der maßgeblichen ...
Nach dem Schutzzweck des § 63 NO ist entscheidend, ob die betreffende Person der Vorlesung des Notariatsakts so weit folgen kann, dass ihr eine Genehmigung möglich ist; es kommt für die Notwendigkeit, einen Dolmetscher beizuziehen, nicht auf das Erkennen oder die Erkennbarkeit der Sprachkunde der ...
Es können keine allgemein gültigen Kriterien aufgestellt werden, welche Informationen ein Arbeitgeber konkret bieten muss, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen
In einer erfolgten Verurteilung einer Partei zur Leistung kann - trotz schikanöser Rechstausübung - kein Verstoß gegen elementare Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung erblickt werden
Nur ein rechtskräftig aufgehobener Schiedsspruch ist nicht mehr verbindlich
Das Erfordernis einer leserlichen Unterschrift des Funktionärs ist der ICC-SchO nicht zu entnehmen
ISd bisherigen Rsp ist festzuhalten, dass Art IV Abs 1 lit a NYÜ die Beglaubigung der Übereinstimmung des Originals des Schiedsspruchs mit der vorgelegten Abschrift auch durch einen dem Schiedsgericht als neutrale Person nahestehenden Funktionsträger zulässt, sofern er nach der maßgeblichen ...
§ 84 Abs 1 EO normiert durch seinen Verweis auf § 521a ZPO ausdrücklich die Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens und sieht dafür (grundsätzlich) eine Rechtsmittelfrist von einem Monat vor
Nach dem Schutzzweck des § 63 NO ist entscheidend, ob die betreffende Person der Vorlesung des Notariatsakts so weit folgen kann, dass ihr eine Genehmigung möglich ist; es kommt für die Notwendigkeit, einen Dolmetscher beizuziehen, nicht auf das Erkennen oder die Erkennbarkeit der Sprachkunde der ...
Das Verhalten eines Arbeitgebers anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann nur dann gleichbehandlungswidrig sein, wenn es Ausdruck einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eines Arbeitnehmers ist
Es können keine allgemein gültigen Kriterien aufgestellt werden, welche Informationen ein Arbeitgeber konkret bieten muss, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen

