Berücksichtigungswürdig iSd § 10 Abs 3 AlVG sind Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist; es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle ...
Wenn ein potentieller Arbeitgeber dem Leistungsbezieher die Möglichkeit einräumt, die Beschäftigung zu verschiedenen Dienstantrittsdaten aufzunehmen, ist der Leistungsbezieher verpflichtet, die angebotene Arbeitsmöglichkeit ab dem ehestmöglichen Zeitpunkt anzunehmen
Die Ansicht, dass der Anspruchsausschluss des § 1 Abs 6 IESG analog auf Arbeitnehmer anzuwenden sei, die zwar nicht in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen, für deren Ansprüche der Bund aber auf Grund gesetzlicher Vorschriften hafte, ist unzutreffend
Eine rechtskräftige Feststellung nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 entfaltet eine Bindung für alle relevanten Verfahren
§ 9 Abs 2 2. Satz AlVG muss derart verstanden werden, dass in Fällen, in denen Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf ein zugewiesenes Beschäftigungsverhältnis anwendbar sind, diese Normen den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Beschäftigung ...
Die in § 10 AlVG vorgesehenen Sanktionen kommen auch bei der Ausschlagung einer "sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit" iSd § 9 AlVG in Frage
Entscheidend dafür, ob eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses wirksam zustande gekommen ist, ist, ob die Parteien überhaupt die Absicht hatten, das Beschäftigungsverhältnis dauernd zu beenden, ob also ein Beendigungswille bestand (und erklärt wurde); eine analoge Anwendung des ...
Nach Z 30 des Anhanges 1 UVP-G 2000 kommt es nur auf die sog Engpassleistung, nicht jedoch auf das Stauvolumen - wie etwa nach Z 31 -, an
Berücksichtigungswürdig iSd § 10 Abs 3 AlVG sind Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist; es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle ...
§ 9 Abs 2 2. Satz AlVG muss derart verstanden werden, dass in Fällen, in denen Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf ein zugewiesenes Beschäftigungsverhältnis anwendbar sind, diese Normen den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Beschäftigung ...
Wenn ein potentieller Arbeitgeber dem Leistungsbezieher die Möglichkeit einräumt, die Beschäftigung zu verschiedenen Dienstantrittsdaten aufzunehmen, ist der Leistungsbezieher verpflichtet, die angebotene Arbeitsmöglichkeit ab dem ehestmöglichen Zeitpunkt anzunehmen
Die in § 10 AlVG vorgesehenen Sanktionen kommen auch bei der Ausschlagung einer "sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit" iSd § 9 AlVG in Frage
Die Ansicht, dass der Anspruchsausschluss des § 1 Abs 6 IESG analog auf Arbeitnehmer anzuwenden sei, die zwar nicht in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen, für deren Ansprüche der Bund aber auf Grund gesetzlicher Vorschriften hafte, ist unzutreffend
Entscheidend dafür, ob eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses wirksam zustande gekommen ist, ist, ob die Parteien überhaupt die Absicht hatten, das Beschäftigungsverhältnis dauernd zu beenden, ob also ein Beendigungswille bestand (und erklärt wurde); eine analoge Anwendung des ...
Eine rechtskräftige Feststellung nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 entfaltet eine Bindung für alle relevanten Verfahren
Nach Z 30 des Anhanges 1 UVP-G 2000 kommt es nur auf die sog Engpassleistung, nicht jedoch auf das Stauvolumen - wie etwa nach Z 31 -, an

