Die „allmähliche Einwirkung“ muss hinsichtlich der einwirkenden Ursache, nicht aber hinsichtlich des Schadensereignisses gegeben sein; bei „Allmählichkeitsschäden“ handelt es sich um kontinuierliche, gewissermaßen schleichende Prozesse, deren Beginn und Ende ebenso wie der Eintritt des ...
Eine nebenvertragliche, dem Vertragsabschluss nachfolgende Beratungs- und Warnpflicht des beklagten (Haftpflicht-)Versicherers ist zumindest dann zu bejahen, wenn der Fall durch folgende Umstände gekennzeichnet ist: Eine neue Rsp, die dem Versicherer (dem auch der Wunsch des Versicherten nach ...
Ausführungen zur Anwaltshaftung (iZm Unterlassung einer Prozesshandlung)
Für Unternehmen und Private gibt es in allen Rechtsordnungen Europas ein geordnetes Insolvenzverfahren. Für Staaten gibt es keines. Dabei wären einige Besonderheiten zu berücksichtigen
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach Vertragsauslegungsgrundsätzen auszulegen; die Auslegung hat sich daher am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren
Der Hinweis auf die Unschuldsvermutung stellt nur ein stets im Gesamtzusammenhang mit dem übrigen Inhalt der Berichterstattung zu beurteilendes Element dar; auch die Bedeutung der Frage, ob durch Beifügung des Wortes „natürlich“ im Rahmen des Hinweises auf die Unschuldsvermutung eine ...
"Rechtspanorama am Juridicum": In Krimis halten sich die Ermittler oft nicht ans Gesetz; so stehen etwa illegale Hausdurchsuchungen auf der Tagesordnung. Erhält die Bevölkerung ein falsches Bild von der Justiz?
Die Leiterin der Einlaufstelle einer Staatsanwaltschaft verriet eine geplante Telefonüberwachung. Weil sie aber beruflich nicht für Überwachungen zuständig ist, sah das Höchstgericht keinen Amtsmissbrauch gegeben
Die „allmähliche Einwirkung“ muss hinsichtlich der einwirkenden Ursache, nicht aber hinsichtlich des Schadensereignisses gegeben sein; bei „Allmählichkeitsschäden“ handelt es sich um kontinuierliche, gewissermaßen schleichende Prozesse, deren Beginn und Ende ebenso wie der Eintritt des ...
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach Vertragsauslegungsgrundsätzen auszulegen; die Auslegung hat sich daher am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren
Eine nebenvertragliche, dem Vertragsabschluss nachfolgende Beratungs- und Warnpflicht des beklagten (Haftpflicht-)Versicherers ist zumindest dann zu bejahen, wenn der Fall durch folgende Umstände gekennzeichnet ist: Eine neue Rsp, die dem Versicherer (dem auch der Wunsch des Versicherten nach ...
Der Hinweis auf die Unschuldsvermutung stellt nur ein stets im Gesamtzusammenhang mit dem übrigen Inhalt der Berichterstattung zu beurteilendes Element dar; auch die Bedeutung der Frage, ob durch Beifügung des Wortes „natürlich“ im Rahmen des Hinweises auf die Unschuldsvermutung eine ...
Ausführungen zur Anwaltshaftung (iZm Unterlassung einer Prozesshandlung)
"Rechtspanorama am Juridicum": In Krimis halten sich die Ermittler oft nicht ans Gesetz; so stehen etwa illegale Hausdurchsuchungen auf der Tagesordnung. Erhält die Bevölkerung ein falsches Bild von der Justiz?
Für Unternehmen und Private gibt es in allen Rechtsordnungen Europas ein geordnetes Insolvenzverfahren. Für Staaten gibt es keines. Dabei wären einige Besonderheiten zu berücksichtigen
Die Leiterin der Einlaufstelle einer Staatsanwaltschaft verriet eine geplante Telefonüberwachung. Weil sie aber beruflich nicht für Überwachungen zuständig ist, sah das Höchstgericht keinen Amtsmissbrauch gegeben

