Von einer überragenden Verkehrsgeltung eines Kennzeichens ist im Regelfall dann auszugehen, wenn der Bekanntheitsgrad mehr als fünfzig Prozent beträgt
Hindert der Tod den Privatankläger, gewisse Rechtshandlungen vorzunehmen, deren Unterlassung dieselbe Wirkung hat wie die ausdrückliche Zurücknahme der Anklage, ist das Verfahren einzustellen
Es ist sachlich gerechtfertigt, dem überlebenden Eigentumspartner, dem der halbe Mindestanteil zuwächst, als außerbücherlichem Eigentümer gleich einem rechtskräftig eingeantworteten Erben die Legitimation zur Erwirkung einer Anmerkung nach § 53 Abs 1 GBG zuzubilligen; sucht der überlebende ...
Dort, wo ein qualitativer Unterschied in der Belastung der von einem Flugplatz ausgehenden Start- und Landetätigkeit für nahe gelegene Grundstücke (im Gegensatz zur Lärmentwicklung, mit der man überall durch das Überfliegen von Flugzeugen rechnen muss) verbunden ist, kann nicht mehr von einer ...
Ausführungen zur Abgrenzung zwischen den Tatbeständen Betrug (§ 146 StGB), betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) und Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB)
Bestreitet der Domaininhaber eine Zuordnungsverwirrung, weil die angesprochenen Kreise keine Verbindung zwischen der Domain und dem klagenden Namensinhaber herstellten, lässt sich dies im Regelfall nur aufgrund einer methodisch einwandfreien demoskopischen Untersuchung beantworten
Bei gesundheitsschädlichen Immissionen besteht eine Duldungspflicht nur dann, wenn die Duldung in Kenntnis der Gesundheitsschädlichkeit erfolgt; dabei ist nicht subjektiv auf den Kenntnisstand des Erwerbers abzustellen, sondern darauf, ob einem durchschnittlich sorgfältigen Erwerber die ...
Ein einmaliger Vorfall ist nur ausnahmsweise geeignet, das Maß des Zumutbaren zu überschreiten
Von einer überragenden Verkehrsgeltung eines Kennzeichens ist im Regelfall dann auszugehen, wenn der Bekanntheitsgrad mehr als fünfzig Prozent beträgt
Ausführungen zur Abgrenzung zwischen den Tatbeständen Betrug (§ 146 StGB), betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) und Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB)
Hindert der Tod den Privatankläger, gewisse Rechtshandlungen vorzunehmen, deren Unterlassung dieselbe Wirkung hat wie die ausdrückliche Zurücknahme der Anklage, ist das Verfahren einzustellen
Bestreitet der Domaininhaber eine Zuordnungsverwirrung, weil die angesprochenen Kreise keine Verbindung zwischen der Domain und dem klagenden Namensinhaber herstellten, lässt sich dies im Regelfall nur aufgrund einer methodisch einwandfreien demoskopischen Untersuchung beantworten
Es ist sachlich gerechtfertigt, dem überlebenden Eigentumspartner, dem der halbe Mindestanteil zuwächst, als außerbücherlichem Eigentümer gleich einem rechtskräftig eingeantworteten Erben die Legitimation zur Erwirkung einer Anmerkung nach § 53 Abs 1 GBG zuzubilligen; sucht der überlebende ...
Bei gesundheitsschädlichen Immissionen besteht eine Duldungspflicht nur dann, wenn die Duldung in Kenntnis der Gesundheitsschädlichkeit erfolgt; dabei ist nicht subjektiv auf den Kenntnisstand des Erwerbers abzustellen, sondern darauf, ob einem durchschnittlich sorgfältigen Erwerber die ...
Dort, wo ein qualitativer Unterschied in der Belastung der von einem Flugplatz ausgehenden Start- und Landetätigkeit für nahe gelegene Grundstücke (im Gegensatz zur Lärmentwicklung, mit der man überall durch das Überfliegen von Flugzeugen rechnen muss) verbunden ist, kann nicht mehr von einer ...
Ein einmaliger Vorfall ist nur ausnahmsweise geeignet, das Maß des Zumutbaren zu überschreiten

