Das Gesetz kennt eine konkludente mündliche Kenntnisnahme nicht, sondern schreibt vielmehr gem § 345 Abs 6 GewO vor, dass die Anzeigen gem § 81 Abs 3 GewO mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen sind
Die Nachsicht nach § 236 BAO dient nicht dazu, im vorangegangenen Festsetzungsverfahren allenfalls unterlassene Einwendungen nachzuholen; das gilt auch für ein vorangegangenes Haftungsverfahren
Der Sachverständige ist auf Grund seiner Ausbildung in der Lage, zu beurteilen, ob er für die Erstattung seines Gutachtens auch Befunde und Gutachten aus anderen ärztlichen Fachgebieten benötigt, weil seine eigene Sachkunde nicht ausreicht
Wenn der Inhalt eines von einer Partei gestellten Anbringens unklar ist, ist die Behörde entsprechend den ihr gem § 37 iVm § 39 AVG obliegenden Aufgaben verpflichtet, den Antragsteller zu einer Präzisierung seines Begehrens aufzufordern
§ 78 Abs 2 GewO ermächtigt die Behörde, vom Betriebsinhaber eigenmächtig vorgenommene Abweichungen vom Genehmigungsbescheid mit Bescheid zuzulassen, vorausgesetzt, es kommt dadurch nicht zu einer Verringerung des Schutzes, den der Genehmigungsbescheid gewährleistet; solange die Behörde von ...
Wird das Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet
Die Bestimmung des § 45 Abs 2 AVG hat nur zur Folge, dass die Würdigung der Beweise keinen gesetzlichen Regeln unterworfen ist; dies schließt aber eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in der Richtung nicht aus, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung ...
Nach stRsp des VwGH sind im öffentlichen Recht mangels spezieller Vorschriften über die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes analog heranzuziehen
Das Gesetz kennt eine konkludente mündliche Kenntnisnahme nicht, sondern schreibt vielmehr gem § 345 Abs 6 GewO vor, dass die Anzeigen gem § 81 Abs 3 GewO mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen sind
§ 78 Abs 2 GewO ermächtigt die Behörde, vom Betriebsinhaber eigenmächtig vorgenommene Abweichungen vom Genehmigungsbescheid mit Bescheid zuzulassen, vorausgesetzt, es kommt dadurch nicht zu einer Verringerung des Schutzes, den der Genehmigungsbescheid gewährleistet; solange die Behörde von ...
Die Nachsicht nach § 236 BAO dient nicht dazu, im vorangegangenen Festsetzungsverfahren allenfalls unterlassene Einwendungen nachzuholen; das gilt auch für ein vorangegangenes Haftungsverfahren
Wird das Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet
Der Sachverständige ist auf Grund seiner Ausbildung in der Lage, zu beurteilen, ob er für die Erstattung seines Gutachtens auch Befunde und Gutachten aus anderen ärztlichen Fachgebieten benötigt, weil seine eigene Sachkunde nicht ausreicht
Die Bestimmung des § 45 Abs 2 AVG hat nur zur Folge, dass die Würdigung der Beweise keinen gesetzlichen Regeln unterworfen ist; dies schließt aber eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in der Richtung nicht aus, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung ...
Wenn der Inhalt eines von einer Partei gestellten Anbringens unklar ist, ist die Behörde entsprechend den ihr gem § 37 iVm § 39 AVG obliegenden Aufgaben verpflichtet, den Antragsteller zu einer Präzisierung seines Begehrens aufzufordern
Nach stRsp des VwGH sind im öffentlichen Recht mangels spezieller Vorschriften über die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes analog heranzuziehen

