Die Behörde hat vorliegende Gutachten auf ihre Vollständigkeit (also, ob sie Befund und Gutachten im engeren Sinn enthalten) und Schlüssigkeit zu überprüfen
Dem Antragsteller kann ein Recht auf Unterbleiben der Aussetzung des Verfahrens zukommen; hingegen steht einem Antragsgegner kein Recht darauf zu, dass das über den Antrag eines Dritten geführte Verfahren nicht ausgesetzt werde
Die Parteistellung in einem Verwaltungsverfahren bestimmt sich nach den in der Rechtssache anzuwendenden Vorschriften; maßgebend ist, dass die Sachentscheidung in die Rechtssphäre des Betreffenden bestimmend eingreift und darin eine unmittelbare, nicht bloß abgeleitete mittelbare Wirkung zum ...
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können wegen des gesamten entstandenen Schadens die Gerichte ihres Wohnsitzmitgliedstaats anrufen; der Betreiber einer Website, für die die Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr gilt, darf jedoch in diesem Staat ...
Als eine dem Rechtsunterworfenen nicht zumutbare Beschreitung des Rechtsweges hat es der VwGH insbesondere angesehen, im Falle des Bestehens unterschiedlicher Rechtsauffassungen auf Seiten der Behörde und des Rechtsunterworfenen über die Rechtmäßigkeit einer Handlung oder Unterlassung die ...
Das Recht auf Akteneinsicht nach § 17 AVG steht nur den Parteien iSd § 8 AVG in Bezug auf Akten oder Aktenteile zu, die "ihre Sache betreffen"
Österreichisches Internetportal hatte über den Mann berichtet
Die Durchsetzung des Anspruchs mittels Manifestationsbegehrens nach dem ersten Fall des Art XLII Abs 1 EGZPO ist nicht davon abhängig, dass der Noterbe eine Gefährdung seiner Pflichtteilsforderung befürchtet; es genügt vielmehr seine subjektiv begründete Besorgnis, dass ihm nicht das ganze ...
Die Behörde hat vorliegende Gutachten auf ihre Vollständigkeit (also, ob sie Befund und Gutachten im engeren Sinn enthalten) und Schlüssigkeit zu überprüfen
Als eine dem Rechtsunterworfenen nicht zumutbare Beschreitung des Rechtsweges hat es der VwGH insbesondere angesehen, im Falle des Bestehens unterschiedlicher Rechtsauffassungen auf Seiten der Behörde und des Rechtsunterworfenen über die Rechtmäßigkeit einer Handlung oder Unterlassung die ...
Dem Antragsteller kann ein Recht auf Unterbleiben der Aussetzung des Verfahrens zukommen; hingegen steht einem Antragsgegner kein Recht darauf zu, dass das über den Antrag eines Dritten geführte Verfahren nicht ausgesetzt werde
Das Recht auf Akteneinsicht nach § 17 AVG steht nur den Parteien iSd § 8 AVG in Bezug auf Akten oder Aktenteile zu, die "ihre Sache betreffen"
Die Parteistellung in einem Verwaltungsverfahren bestimmt sich nach den in der Rechtssache anzuwendenden Vorschriften; maßgebend ist, dass die Sachentscheidung in die Rechtssphäre des Betreffenden bestimmend eingreift und darin eine unmittelbare, nicht bloß abgeleitete mittelbare Wirkung zum ...
Österreichisches Internetportal hatte über den Mann berichtet
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können wegen des gesamten entstandenen Schadens die Gerichte ihres Wohnsitzmitgliedstaats anrufen; der Betreiber einer Website, für die die Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr gilt, darf jedoch in diesem Staat ...
Die Durchsetzung des Anspruchs mittels Manifestationsbegehrens nach dem ersten Fall des Art XLII Abs 1 EGZPO ist nicht davon abhängig, dass der Noterbe eine Gefährdung seiner Pflichtteilsforderung befürchtet; es genügt vielmehr seine subjektiv begründete Besorgnis, dass ihm nicht das ganze ...

