Der Meldepflichtige ist nur dann entschuldigt, wenn die zur Beurteilung im Einzelfall notwendigen Kenntnisse nicht zu dem einem Meldepflichtigen zu unterstellenden Grundwissen gehören und er die ihm zumutbaren Schritte unternommen hat, sich in der Frage der Meldepflicht hinsichtlich des ...
Der Tatbestand der Vereitelung ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitsuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Absicht zum Ausdruck bringt, die als Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten
Sachverständigengutachten aus den Jahren 1999 bzw 2002 können für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage im Jahre 2011 keine taugliche Grundlage bilden
Auch irrige Gesetzesauslegung ist ein Rechtsirrtum, die den Beschuldigten aber nicht zu entschuldigen vermag, wenn nach seinem ganzen Verhalten nicht angenommen werden kann, dass sie unverschuldet war, und dass er das Unerlaubte seines Verhaltens nicht einsehen konnte
Ein berücksichtigungswürdiger Fall kann nur dann vorliegen, wenn der Arbeitslose in der Folge entweder selbst ein Verhalten gesetzt hat, welches den potentiellen Schaden ganz oder teilweise wieder beseitigt (also insbesondere durch alsbaldige tatsächliche Aufnahme einer anderen Beschäftigung) ...
Soweit die behauptete Störung der öffentlichen Ordnung nach § 81 Abs 1 SPG in einem Verhalten besteht, das zweifelsfrei ausschließlich als Verletzung des öffentlichen Anstandes zu qualifizieren ist, und sich demgemäß die Störung der öffentlichen Ordnung in dieser Anstandsverletzung ...
Der Haftungstatbestand des § 27 Abs 4 UStG stellt zwar als solcher nicht darauf ab, ob der potenziell Haftungspflichtige Kenntnis vom Eintritt der haftungsrelevanten Umstände gehabt hat oder hätte haben müssen; es müssen diese Überlegungen aber im Rahmen der Ermessensübung bei Geltendmachung ...
Nicht der Empfänger eines - ohne Zustellnachweis versendeten - Dokuments hat nachzuweisen (oder auch nur glaubhaft zu machen), dass es zu (allgemeinen) Zustellproblemen (etwa aufgrund des Wechsels des Zustellers) gekommen sei; auch hat er nicht nachzuweisen (oder glaubhaft zu machen), dass er die ...
Der Meldepflichtige ist nur dann entschuldigt, wenn die zur Beurteilung im Einzelfall notwendigen Kenntnisse nicht zu dem einem Meldepflichtigen zu unterstellenden Grundwissen gehören und er die ihm zumutbaren Schritte unternommen hat, sich in der Frage der Meldepflicht hinsichtlich des ...
Ein berücksichtigungswürdiger Fall kann nur dann vorliegen, wenn der Arbeitslose in der Folge entweder selbst ein Verhalten gesetzt hat, welches den potentiellen Schaden ganz oder teilweise wieder beseitigt (also insbesondere durch alsbaldige tatsächliche Aufnahme einer anderen Beschäftigung) ...
Der Tatbestand der Vereitelung ist auch dann verwirklicht, wenn ein Arbeitsuchender beim Vorstellungsgespräch, wenn auch wahrheitsgemäß, seine Absicht zum Ausdruck bringt, die als Dauerstellung angebotene zumutbare Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten
Soweit die behauptete Störung der öffentlichen Ordnung nach § 81 Abs 1 SPG in einem Verhalten besteht, das zweifelsfrei ausschließlich als Verletzung des öffentlichen Anstandes zu qualifizieren ist, und sich demgemäß die Störung der öffentlichen Ordnung in dieser Anstandsverletzung ...
Sachverständigengutachten aus den Jahren 1999 bzw 2002 können für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage im Jahre 2011 keine taugliche Grundlage bilden
Der Haftungstatbestand des § 27 Abs 4 UStG stellt zwar als solcher nicht darauf ab, ob der potenziell Haftungspflichtige Kenntnis vom Eintritt der haftungsrelevanten Umstände gehabt hat oder hätte haben müssen; es müssen diese Überlegungen aber im Rahmen der Ermessensübung bei Geltendmachung ...
Auch irrige Gesetzesauslegung ist ein Rechtsirrtum, die den Beschuldigten aber nicht zu entschuldigen vermag, wenn nach seinem ganzen Verhalten nicht angenommen werden kann, dass sie unverschuldet war, und dass er das Unerlaubte seines Verhaltens nicht einsehen konnte
Nicht der Empfänger eines - ohne Zustellnachweis versendeten - Dokuments hat nachzuweisen (oder auch nur glaubhaft zu machen), dass es zu (allgemeinen) Zustellproblemen (etwa aufgrund des Wechsels des Zustellers) gekommen sei; auch hat er nicht nachzuweisen (oder glaubhaft zu machen), dass er die ...

