Das im § 26 StGB verwendete Wort „geboten" spricht die Deliktstauglichkeit des Gegenstands an
Auch bei Dauerschuldverhältnissen, die über das Inkrafttreten des EVÜ hinauswirken, ist auf den Abschluss des Vertrags abzustellen
Neben materiellen Interessen an Versorgung und Unterbringung eines Kindes ist auch das Interesse an möglichst guter Erziehung, sorgfältiger Beaufsichtigung und günstigen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen seelischen und geistigen Entwicklung zu berücksichtigen; dabei kann auch ein ...
Wenn ein pflichtteilsberechtigter Geschenknehmer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und daher zum Zeitpunkt des Erbanfalls nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist, schließt dies die unbefristete Anrechnung grundsätzlich aus, außer der Verzicht ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen
Allgemeine Ausführungen
Der österreichische Gesetzgeber schuf mit § 53 Abs 2 IPRG eine Übergangsbestimmung, wonach nach dem Inkrafttreten des KSÜ die elterliche Verantwortung, die das bis zu diesem Zeitpunkt maßgebende Recht kraft Gesetzes einer Person zugewiesen hat, fortbesteht
Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Adoption sind nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz zu beurteilen; auch der Kreis der Zustimmungsberechtigten bestimmt sich (daher) nach diesem Zeitpunkt
Zum Wesen des als Fruchtgenuss ausgestalteten Wohnrechts iSd § 521 Satz 3 ABGB gehört es, dass der Berechtigte die ihm überlassenen Teile des Hauses ohne Einschränkung auf seine Bedürfnisse benützen und daher auch an Dritte überlassen darf
Das im § 26 StGB verwendete Wort „geboten" spricht die Deliktstauglichkeit des Gegenstands an
Allgemeine Ausführungen
Auch bei Dauerschuldverhältnissen, die über das Inkrafttreten des EVÜ hinauswirken, ist auf den Abschluss des Vertrags abzustellen
Der österreichische Gesetzgeber schuf mit § 53 Abs 2 IPRG eine Übergangsbestimmung, wonach nach dem Inkrafttreten des KSÜ die elterliche Verantwortung, die das bis zu diesem Zeitpunkt maßgebende Recht kraft Gesetzes einer Person zugewiesen hat, fortbesteht
Neben materiellen Interessen an Versorgung und Unterbringung eines Kindes ist auch das Interesse an möglichst guter Erziehung, sorgfältiger Beaufsichtigung und günstigen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen seelischen und geistigen Entwicklung zu berücksichtigen; dabei kann auch ein ...
Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Adoption sind nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz zu beurteilen; auch der Kreis der Zustimmungsberechtigten bestimmt sich (daher) nach diesem Zeitpunkt
Wenn ein pflichtteilsberechtigter Geschenknehmer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und daher zum Zeitpunkt des Erbanfalls nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist, schließt dies die unbefristete Anrechnung grundsätzlich aus, außer der Verzicht ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen
Zum Wesen des als Fruchtgenuss ausgestalteten Wohnrechts iSd § 521 Satz 3 ABGB gehört es, dass der Berechtigte die ihm überlassenen Teile des Hauses ohne Einschränkung auf seine Bedürfnisse benützen und daher auch an Dritte überlassen darf

