Die Befreiung von der persönlichen verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung hängt im Einzelfall davon ab, dass glaubhaft alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen; die bloße Erteilung ...
Der Begriff des behördlichen Verschuldens ist objektiv zu verstehen; Formgebrechen oder Mängel eines Parteienantrages iSd § 13 Abs 3 AVG sind grundsätzlich der Parteiensphäre zuzurechnen
Die Subsidiaritätsklausel "soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist" betrifft auf dem Boden des Wortlauts des § 13 Abs 1 erster Satz AVG sowohl die verschiedenen Anbringenstypen als auch die verschiedenen Anbringensübermittlungsarten; erfasst werden davon somit alle ...
Drei aktuelle Entscheidungen des OGH machen deutlich, wie stark das Mitverschulden eines Opfers seine Schadenersatzansprüche verringern kann – sogar auf null
Dem Verwaltungsvollstreckungsrecht ist eine allgemeine Härteklausel oder die Einrichtung eines Vollstreckungsaufschubes aus Gründen besonderer Härte unbekannt, dies ergibt sich auch nicht aus § 2 VVG
Ein Vorstellungswerber hat selbst zu ermitteln, auf welchem Wege die Vorstellung bei der Einbringungsbehörde eingebracht werden kann
In London treffen sich Politiker und Experten aus 60 Ländern auf der Suche nach weltweit gültigen Regeln für das Internet
Geschäftsbedingungen: Der deutsche Bundesgerichtshof korrigiert eine Bankenpraxis. Die Entscheidung müsste in Österreich wohl anders ausfallen
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