Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs 1 BAO; diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen iSd § 85 BAO sind; eine ...
Es liegt im Wesen des Vollstreckungsverfahrens, dass Umstände, über die im Titelbescheid rechtskräftig entschieden wurde, bei unverändert gebliebenem Sachverhalt im Vollstreckungsverfahren wegen Rechtskraft des Titelbescheides nicht mehr behandelt werden können
Ein Bescheid hat dingliche Wirkung, wenn (infolge ihrer Projekt- bzw Sachbezogenheit) die durch den Bescheid begründeten Rechte und Pflichten an der Sache haften und durch einen Wechsel in der Person des Eigentümers nicht berührt werden; die Vorschreibung einer späteren Aufsperrstunde oder einer ...
Ergibt sich aus dem Wortlaut der behördlichen Erledigung, insbesondere aus der Verwendung der verba legalia der Verfahrensgesetze und der Verwaltungsvorschriften für jedermann eindeutig, dass ein rechtsverbindlicher Abspruch vorliegt, dann ist ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung ...
Im Falle eines fortgesetzten Delikts sind durch die Bescheiderlassung alle bis dahin erfolgten Einzelakte abgegolten, mögen sie auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sein; maßgebend ist der Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses durch die Behörde erster Instanz; setzt der ...
Allgemeine Ausführungen
Grundsätzlich gibt es keine generell-abstrakten, selbständig verfolgbaren subjektiv-öffentlichen Verfahrensrechte; einer Verletzung von Verfahrensvorschriften kann nur dann Relevanz zukommen, wenn sich diese auf materielle Rechte bezieht
Das Land Steiermark muss einem Impfopfer eine Entschädigung bezahlen. Ein 13 Jahre alter Schüler aus dem Bezirk Weiz soll im Rahmen einer Schulimpfung eine Bluterkrankung erlitten haben, die Aufklärung über allfällige Risiken habe gefehlt
Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs 1 BAO; diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen iSd § 85 BAO sind; eine ...
Im Falle eines fortgesetzten Delikts sind durch die Bescheiderlassung alle bis dahin erfolgten Einzelakte abgegolten, mögen sie auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sein; maßgebend ist der Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses durch die Behörde erster Instanz; setzt der ...
Es liegt im Wesen des Vollstreckungsverfahrens, dass Umstände, über die im Titelbescheid rechtskräftig entschieden wurde, bei unverändert gebliebenem Sachverhalt im Vollstreckungsverfahren wegen Rechtskraft des Titelbescheides nicht mehr behandelt werden können
Allgemeine Ausführungen
Ein Bescheid hat dingliche Wirkung, wenn (infolge ihrer Projekt- bzw Sachbezogenheit) die durch den Bescheid begründeten Rechte und Pflichten an der Sache haften und durch einen Wechsel in der Person des Eigentümers nicht berührt werden; die Vorschreibung einer späteren Aufsperrstunde oder einer ...
Grundsätzlich gibt es keine generell-abstrakten, selbständig verfolgbaren subjektiv-öffentlichen Verfahrensrechte; einer Verletzung von Verfahrensvorschriften kann nur dann Relevanz zukommen, wenn sich diese auf materielle Rechte bezieht
Ergibt sich aus dem Wortlaut der behördlichen Erledigung, insbesondere aus der Verwendung der verba legalia der Verfahrensgesetze und der Verwaltungsvorschriften für jedermann eindeutig, dass ein rechtsverbindlicher Abspruch vorliegt, dann ist ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung ...
Das Land Steiermark muss einem Impfopfer eine Entschädigung bezahlen. Ein 13 Jahre alter Schüler aus dem Bezirk Weiz soll im Rahmen einer Schulimpfung eine Bluterkrankung erlitten haben, die Aufklärung über allfällige Risiken habe gefehlt

