Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz geändert werden ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Stützt derselbe Bf seine Beschwerde an die belangte Behörde auf die Beschwerdelegitimation nach § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G ("Individualbeschwerde") und auf § 36 Abs 1 Z 1 lit b ORF-G ("Popularbeschwerde") und liegt die Beschwerdelegitimation nach einer dieser Bestimmungen unzweifelhaft vor, ...
Aufträge an den Waldeigentümer gem § 16 Abs 3 bzw § 172 Abs 6 ForstG sind auch dann zulässig, wenn dieser nicht selbst die Außerachtlassung der forstrechtlichen Vorschriften zu verantworten hat
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Ausführungen hinsichtlich dem Aufreizen zu Hass (Abs 2) und Überprüfung der Richtigkeit der Information (Abs 5 und 7)
Einer Grundfläche kommt die Waldeigenschaft iSd § 1a Abs 1 ForstG bereits dann zu, wenn die im ForstG dafür normierten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind
§ 104a Abs 2 WRG kommt - ungeachtet seiner weiten Formulierung - bei Verschlechterungen des Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers nur dann zur Anwendung, wenn die Schwelle einer Güteklasse überschritten wird; innerhalb der Bandbreite einer Güteklasse liegende Verschlechterungen sind nach § ...
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz geändert werden ...
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Ausführungen hinsichtlich dem Aufreizen zu Hass (Abs 2) und Überprüfung der Richtigkeit der Information (Abs 5 und 7)
Stützt derselbe Bf seine Beschwerde an die belangte Behörde auf die Beschwerdelegitimation nach § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G ("Individualbeschwerde") und auf § 36 Abs 1 Z 1 lit b ORF-G ("Popularbeschwerde") und liegt die Beschwerdelegitimation nach einer dieser Bestimmungen unzweifelhaft vor, ...
Einer Grundfläche kommt die Waldeigenschaft iSd § 1a Abs 1 ForstG bereits dann zu, wenn die im ForstG dafür normierten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind
Aufträge an den Waldeigentümer gem § 16 Abs 3 bzw § 172 Abs 6 ForstG sind auch dann zulässig, wenn dieser nicht selbst die Außerachtlassung der forstrechtlichen Vorschriften zu verantworten hat
§ 104a Abs 2 WRG kommt - ungeachtet seiner weiten Formulierung - bei Verschlechterungen des Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers nur dann zur Anwendung, wenn die Schwelle einer Güteklasse überschritten wird; innerhalb der Bandbreite einer Güteklasse liegende Verschlechterungen sind nach § ...

