Die allein durch Geruchsimmissionen hervorgerufenen Unlustgefühle rechtfertigen nicht die Zuerkennung eines Schmerzengeldes gem § 1325 ABGB
Ausgeschlossene Aktionäre haben genug Möglichkeiten, ihre Abfindung überprüfen zu lassen. Zahlreiche in Österreich vorgesehene inhaltliche und verfahrensrechtliche Mechanismen schützen den Kleinanleger
Der Verfassungsgerichtshof hebt eine Diskriminierung im Namensrecht auf. Heterosexuelle scheitern hingegen mit dem Wunsch, einen Homosexuellen-Pakt zu schließen
Eine Gesamtgläubigerschaft mehrerer Berechtigter kommt nicht in Betracht
Rettung. Ein Mann hyperventilierte, das Höchstgericht qualifizierte dies als Unfall und nicht als Krankheit. Das hat zur Folge, dass der Wanderer keinerlei Kosten auf die Krankenkasse abwälzen darf. Dabei war der Flugtransport unnötig
Die steirische Mutter eines fünfjährigen Kindes ist mit dem Versuch, die gesetzliche Kindergartenpflicht zu kippen, gescheitert
"Kurier"-Chefredakteur Brandstätter ist vor Gericht mit einer Klage gegen Österreich"-Herausgeber Fellner abgeblitzt. In der Kritik sei "ein Tatsachensubstrat zu erkennen"
Eine Gesamtgläubigerschaft mehrerer Berechtigter kommt nicht in Betracht
Die allein durch Geruchsimmissionen hervorgerufenen Unlustgefühle rechtfertigen nicht die Zuerkennung eines Schmerzengeldes gem § 1325 ABGB
Rettung. Ein Mann hyperventilierte, das Höchstgericht qualifizierte dies als Unfall und nicht als Krankheit. Das hat zur Folge, dass der Wanderer keinerlei Kosten auf die Krankenkasse abwälzen darf. Dabei war der Flugtransport unnötig
Ausgeschlossene Aktionäre haben genug Möglichkeiten, ihre Abfindung überprüfen zu lassen. Zahlreiche in Österreich vorgesehene inhaltliche und verfahrensrechtliche Mechanismen schützen den Kleinanleger
Die steirische Mutter eines fünfjährigen Kindes ist mit dem Versuch, die gesetzliche Kindergartenpflicht zu kippen, gescheitert
Der Verfassungsgerichtshof hebt eine Diskriminierung im Namensrecht auf. Heterosexuelle scheitern hingegen mit dem Wunsch, einen Homosexuellen-Pakt zu schließen
"Kurier"-Chefredakteur Brandstätter ist vor Gericht mit einer Klage gegen Österreich"-Herausgeber Fellner abgeblitzt. In der Kritik sei "ein Tatsachensubstrat zu erkennen"

