Im Falle von Teilabschnitten von Bundesstraßenbauvorhaben gem § 23a Abs 1 UVP-G 2000 ist die sachlich gerechtfertigte Abgrenzung eines solchen Teilvorhabens zu verlangen; die Durchführung eines Bundesstraßenbauvorhabens in Teilabschnitten darf nicht dazu dienen, ein Verfahren nach dem UVP-G 2000 ...
§ 19 Abs 11 UVP-G 2000 knüpft an die Benachrichtigung des anderen Staates gem § 10 Abs 1 Z 1 UVP-G 2000 als einer Tatbestandsvoraussetzung an
Zur Entscheidung über Beschwerden der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie in Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung gem § 23a Abs 1 UVP-G 2000 (Bundesstraßenbauvorhaben) ist der VwGH zuständig
Nach stRsp hat selbst in jenen Fällen, in denen einer der Gründe des § 51 e Abs 3 VStG gegeben ist, in verfassungskonformer Anwendung dieser Norm unter dem Blickwinkel des Art 6 EMRK jedenfalls eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn die Parteien nicht darauf verzichten
Zutreffend ist, dass in einem Verfahren nach dem UVP-Gesetz die voraussichtlich beeinträchtigte Umwelt durch eine Erhebung und Darstellung der derzeitigen Umweltsituation jeweils im Untersuchungsraum geordnet nach Schutzgütern darzustellen ist, die zu erwartenden wesentlichen positiven und ...
§ 19 Abs 3 UVP-G 2000 ist nicht dahin auszulegen, dass auch an die Standortgemeinde unmittelbar angrenzende Nachbargemeinden in EU-Staaten als Parteien beigezogen werden müssten
Arbeiten in geschützten Räumen von im Gebirge gelegenen Gebäuden stellen nicht bereits eine im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen außerordentliche Erschwernis dar und bringen auch nicht zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des ...
Ein verstärkter Senat gem § 13 Abs 1 VwGG ist nicht erforderlich, wenn eine bestimmte von der bisherigen Judikatur des VwGH abweichende Auslegung auf Grund einer vom VfGH für geboten erachteten verfassungskonformen Auslegung erforderlich ist
Im Falle von Teilabschnitten von Bundesstraßenbauvorhaben gem § 23a Abs 1 UVP-G 2000 ist die sachlich gerechtfertigte Abgrenzung eines solchen Teilvorhabens zu verlangen; die Durchführung eines Bundesstraßenbauvorhabens in Teilabschnitten darf nicht dazu dienen, ein Verfahren nach dem UVP-G 2000 ...
Zutreffend ist, dass in einem Verfahren nach dem UVP-Gesetz die voraussichtlich beeinträchtigte Umwelt durch eine Erhebung und Darstellung der derzeitigen Umweltsituation jeweils im Untersuchungsraum geordnet nach Schutzgütern darzustellen ist, die zu erwartenden wesentlichen positiven und ...
§ 19 Abs 11 UVP-G 2000 knüpft an die Benachrichtigung des anderen Staates gem § 10 Abs 1 Z 1 UVP-G 2000 als einer Tatbestandsvoraussetzung an
§ 19 Abs 3 UVP-G 2000 ist nicht dahin auszulegen, dass auch an die Standortgemeinde unmittelbar angrenzende Nachbargemeinden in EU-Staaten als Parteien beigezogen werden müssten
Zur Entscheidung über Beschwerden der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie in Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung gem § 23a Abs 1 UVP-G 2000 (Bundesstraßenbauvorhaben) ist der VwGH zuständig
Arbeiten in geschützten Räumen von im Gebirge gelegenen Gebäuden stellen nicht bereits eine im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen außerordentliche Erschwernis dar und bringen auch nicht zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des ...
Nach stRsp hat selbst in jenen Fällen, in denen einer der Gründe des § 51 e Abs 3 VStG gegeben ist, in verfassungskonformer Anwendung dieser Norm unter dem Blickwinkel des Art 6 EMRK jedenfalls eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn die Parteien nicht darauf verzichten
Ein verstärkter Senat gem § 13 Abs 1 VwGG ist nicht erforderlich, wenn eine bestimmte von der bisherigen Judikatur des VwGH abweichende Auslegung auf Grund einer vom VfGH für geboten erachteten verfassungskonformen Auslegung erforderlich ist

