Ein „Transparenzgesetz“, das Parteienfinanzierung umfassend und nachvollziehbar regelt, fehlt bisher
Die Kommission will die Förderprogramme für den Aufbau eines europäischen Rechtsraums vereinfachen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Zuständigkeit des Landeshauptmannes in den in § 99 Abs 1 WRG aufgezählten Angelegenheiten ist umfassend und nicht auf Bewilligungen beschränkt
Um die Integration von Bürgern aus Drittstaaten zu unterstützen, will die EU-Kommission den Nachzug von deren Familienangehörigen erleichtern
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Hat sich zwischen der Bewilligung der Anlage und der Erlöschensfeststellung die Bewilligungszuständigkeit geändert, ist für die Feststellung des Erlöschens jene Behörde zuständig, die für die Bewilligung der Anlage im Zeitpunkt der Feststellung zuständig wäre, nicht jene, die die Anlage ...
Wenn die Beschwerde meint, dass die Eigentümerin des Sees auf Grund einer Monopolstellung einem Kontrahierungszwang unterliege und die Weigerung, einen Vertrag mit dem Bf abzuschließen, schikanös sei, so ist diese Frage, weil von zivilrechtlicher Natur, nicht im Verwaltungsweg, sondern im ...
Ein „Transparenzgesetz“, das Parteienfinanzierung umfassend und nachvollziehbar regelt, fehlt bisher
Um die Integration von Bürgern aus Drittstaaten zu unterstützen, will die EU-Kommission den Nachzug von deren Familienangehörigen erleichtern
Die Kommission will die Förderprogramme für den Aufbau eines europäischen Rechtsraums vereinfachen
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Hat sich zwischen der Bewilligung der Anlage und der Erlöschensfeststellung die Bewilligungszuständigkeit geändert, ist für die Feststellung des Erlöschens jene Behörde zuständig, die für die Bewilligung der Anlage im Zeitpunkt der Feststellung zuständig wäre, nicht jene, die die Anlage ...
Die Zuständigkeit des Landeshauptmannes in den in § 99 Abs 1 WRG aufgezählten Angelegenheiten ist umfassend und nicht auf Bewilligungen beschränkt
Wenn die Beschwerde meint, dass die Eigentümerin des Sees auf Grund einer Monopolstellung einem Kontrahierungszwang unterliege und die Weigerung, einen Vertrag mit dem Bf abzuschließen, schikanös sei, so ist diese Frage, weil von zivilrechtlicher Natur, nicht im Verwaltungsweg, sondern im ...

