Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, ist keine „erlaubte Körperschaft“ iSd § 1472 ABGB
Der räumliche Umfang des Bestandrechts muss aus den vorgelegten Urkunden klar ersichtlich sein
Der Anspruch auf Einräumung eines Notwegs ist gem § 8 Abs 1 NWG unverjährbar, sodass es unschädlich ist, dass nicht schon früher ein Antrag gestellt wurde
Bei insgesamt 11 Bestandverträgen erfordert die Verwaltung und Vermietung einer solchen Vielzahl von Liegenschaften eine dauernde Organisation, Regelmäßigkeit und Methodik; der Vermieter ist daher Unternehmer
Die Bestimmtheit des Objekts und die Bauwerkseigenschaft iSd § 435 ABGB sind anhand des Urkundeninhalts zu prüfende Voraussetzungen für die Bewilligung der Hinterlegung oder Einreihung einer Urkunde
Ein notariatsaktspflichtiger, aber nicht in Notariatsaktsform errichteter und daher formungültiger Leibrentenvertrag (gemischte Schenkung) bildet keine geeignete Eintragungsgrundlage für das Grundbuch
Dass der politisch stets umstrittene Bereich des Wohnrechts laufend rechtlichen Veränderungen ausgesetzt ist, ist ebensowenig unvorhersehbar wie gerade im Immobilienbereich eine Steigerung des Objektwerts
Der Wohnsitzbegriff in § 7a.6. UVB ist am Maßstab des durchschnittlich verständigen VN unter Berücksichtigung des erkennbaren Zwecks der Bestimmung auszulegen
Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, ist keine „erlaubte Körperschaft“ iSd § 1472 ABGB
Die Bestimmtheit des Objekts und die Bauwerkseigenschaft iSd § 435 ABGB sind anhand des Urkundeninhalts zu prüfende Voraussetzungen für die Bewilligung der Hinterlegung oder Einreihung einer Urkunde
Der räumliche Umfang des Bestandrechts muss aus den vorgelegten Urkunden klar ersichtlich sein
Ein notariatsaktspflichtiger, aber nicht in Notariatsaktsform errichteter und daher formungültiger Leibrentenvertrag (gemischte Schenkung) bildet keine geeignete Eintragungsgrundlage für das Grundbuch
Der Anspruch auf Einräumung eines Notwegs ist gem § 8 Abs 1 NWG unverjährbar, sodass es unschädlich ist, dass nicht schon früher ein Antrag gestellt wurde
Dass der politisch stets umstrittene Bereich des Wohnrechts laufend rechtlichen Veränderungen ausgesetzt ist, ist ebensowenig unvorhersehbar wie gerade im Immobilienbereich eine Steigerung des Objektwerts
Bei insgesamt 11 Bestandverträgen erfordert die Verwaltung und Vermietung einer solchen Vielzahl von Liegenschaften eine dauernde Organisation, Regelmäßigkeit und Methodik; der Vermieter ist daher Unternehmer
Der Wohnsitzbegriff in § 7a.6. UVB ist am Maßstab des durchschnittlich verständigen VN unter Berücksichtigung des erkennbaren Zwecks der Bestimmung auszulegen

