Von einer "freiwilligen Abfertigung" iSd § 67 Abs 6 EStG kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen
Eine Bestrafung eines "Unternehmens" als juristische Person kennt das VStG nicht
Ändert die Berufungsbehörde den Spruch eines erstinstanzlichen Bescheids (lediglich) in einem Punkt ab, so muss dies zumindest dann, wenn aus der Begründung des Bescheids hervorgeht, dass die Berufungsbehörde im Übrigen den Spruch des mit Berufung bekämpften Bescheides unverändert in ...
Eine persönliche Verständigung aller der Behörde bekannt gewordenen Beteiligter ist nicht (mehr) Voraussetzung für den Eintritt der Präklusionsfolge gem § 42 Abs 1 AVG
Verhängte Verwaltungsstrafen sind keine Umweltinformation nach § 2 UIG
Auf die Frage, ob die Gerichtsentscheidung betreffend die Kostentragungspflicht der Rechtslage entspricht, ist im Verfahren zur Einbringung der Kosten nicht mehr einzugehen
Maßgeblich ist, ob der Kreis der Beteiligten "vernetzt" ist, dh einen permanenten Internetzugang hat und man davon ausgehen kann, dass die Betroffenen über dieses Medium von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangen; dieses voraussichtliche Kenntniserlangen ...
e-Curia ist ein neuer kostenloser Dienst für die Vertreter der Parteien vor den drei Gerichten, aus denen sich der Gerichtshof der Europäischen Union zusammensetzt
Von einer "freiwilligen Abfertigung" iSd § 67 Abs 6 EStG kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen
Verhängte Verwaltungsstrafen sind keine Umweltinformation nach § 2 UIG
Eine Bestrafung eines "Unternehmens" als juristische Person kennt das VStG nicht
Auf die Frage, ob die Gerichtsentscheidung betreffend die Kostentragungspflicht der Rechtslage entspricht, ist im Verfahren zur Einbringung der Kosten nicht mehr einzugehen
Ändert die Berufungsbehörde den Spruch eines erstinstanzlichen Bescheids (lediglich) in einem Punkt ab, so muss dies zumindest dann, wenn aus der Begründung des Bescheids hervorgeht, dass die Berufungsbehörde im Übrigen den Spruch des mit Berufung bekämpften Bescheides unverändert in ...
Maßgeblich ist, ob der Kreis der Beteiligten "vernetzt" ist, dh einen permanenten Internetzugang hat und man davon ausgehen kann, dass die Betroffenen über dieses Medium von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangen; dieses voraussichtliche Kenntniserlangen ...
Eine persönliche Verständigung aller der Behörde bekannt gewordenen Beteiligter ist nicht (mehr) Voraussetzung für den Eintritt der Präklusionsfolge gem § 42 Abs 1 AVG
e-Curia ist ein neuer kostenloser Dienst für die Vertreter der Parteien vor den drei Gerichten, aus denen sich der Gerichtshof der Europäischen Union zusammensetzt

