Ebenso wie es der Behörde nicht zukommt, im Verfahren nach § 8 BEinstG die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen zu prüfen, kommt ihr auch nicht die Aufgabe zu, eine Beurteilung künftiger wirtschaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten eines Unternehmens vorzunehmen, ...
Bei der Auslegung des Begriffs der "Unterstützung" in § 9 Abs 8 AlVG ist zu berücksichtigen, dass eine zwingend zu duldende Begleitung und Moderierung bei Vorstellungsgesprächen durch Dritte gegen den Willen der arbeitslosen Person nicht mehr dem Begriff der Unterstützung unterstellt werden ...
Es bedarf im Fall des Waffenverbots keines gesonderten, den Verfall aussprechenden Bescheids, sondern die Rechtswirkungen des Verfalls an sichergestellten Gegenständen treten bereits mit der Rechtskraft des ein Waffenverbot verfügenden Bescheids ein
Der Begriff der genehmigungspflichtigen Betriebsanlage iSd § 74 GewO stellt nicht auf den Bestand einer Gewerbeberechtigung ab
Die gem § 13a BEinstG eingerichtete Berufungskommission erfüllt als Tribunal die Anforderungen des Art 6 EMRK
Als eigenständige - und nach § 10 Abs 1 AlVG sanktionierbare - Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine (bloße) Arbeitserprobung nicht zulässig
Der relevante Beobachtungszeitraum beginnt nicht erst mit der (rechtskräftigen) Verhängung des Waffenverbots, sondern bereits mit dem Abschluss der diesem Waffenverbot zugrunde liegenden Anlasstat zu laufen
Eine bestimmte Mindestfrist zur Ladung zur mündlichen Berufungsverhandlung sieht die BAO nicht vor
Ebenso wie es der Behörde nicht zukommt, im Verfahren nach § 8 BEinstG die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen zu prüfen, kommt ihr auch nicht die Aufgabe zu, eine Beurteilung künftiger wirtschaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten eines Unternehmens vorzunehmen, ...
Die gem § 13a BEinstG eingerichtete Berufungskommission erfüllt als Tribunal die Anforderungen des Art 6 EMRK
Bei der Auslegung des Begriffs der "Unterstützung" in § 9 Abs 8 AlVG ist zu berücksichtigen, dass eine zwingend zu duldende Begleitung und Moderierung bei Vorstellungsgesprächen durch Dritte gegen den Willen der arbeitslosen Person nicht mehr dem Begriff der Unterstützung unterstellt werden ...
Als eigenständige - und nach § 10 Abs 1 AlVG sanktionierbare - Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine (bloße) Arbeitserprobung nicht zulässig
Es bedarf im Fall des Waffenverbots keines gesonderten, den Verfall aussprechenden Bescheids, sondern die Rechtswirkungen des Verfalls an sichergestellten Gegenständen treten bereits mit der Rechtskraft des ein Waffenverbot verfügenden Bescheids ein
Der relevante Beobachtungszeitraum beginnt nicht erst mit der (rechtskräftigen) Verhängung des Waffenverbots, sondern bereits mit dem Abschluss der diesem Waffenverbot zugrunde liegenden Anlasstat zu laufen
Der Begriff der genehmigungspflichtigen Betriebsanlage iSd § 74 GewO stellt nicht auf den Bestand einer Gewerbeberechtigung ab
Eine bestimmte Mindestfrist zur Ladung zur mündlichen Berufungsverhandlung sieht die BAO nicht vor

