Vorabentscheidungsverfahren zu Sperrfristen im UWG
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle)
Bei der Auslegung des Begriffes des "den Vorschriften entsprechenden Zustandes" iSd § 172 Abs 6 ForstG ist iZm der Wiederbewaldung insbesondere auf § 13 Abs 7 und 8 ForstG Bedacht zu nehmen; die in diesem Zusammenhang vorzuschreibenden Vorkehrungen haben sich daher am Ziel zu orientieren, eine ...
Bei der Beurteilung des Merkmals der Entgeltlichkeit bei Werbung iSd § 19 PrR-G ist grundsätzlich von einem objektiven Maßstab und dem üblichen Verkehrsgebrauch und nicht von einem tatsächlich geleisteten Entgelt auszugehen
Der EuGH lehnt in einem Urteil eine vereinfachte Feststellung von Verletzungen geistigen Eigentums bei Transitwaren im EU-Raum ab
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gem § 16 Abs 4 ForstG darf die Entfernung von im Wald abgelagertem Abfall der Gemeinde nur insoweit vorgeschrieben werden, als sich die Person, die die Ablagerung des Abfalls vorgenommen hat oder die hiefür verantwortlich ist, nicht feststellen lässt; aus dem Umstand, dass Plastikflaschen von ...
Schleichwerbung setzt einerseits die Absicht, einen Werbezweck zu erreichen, und andererseits die Eignung zur Irreführung über diesen Werbezweck voraus
Vorabentscheidungsverfahren zu Sperrfristen im UWG
Der EuGH lehnt in einem Urteil eine vereinfachte Feststellung von Verletzungen geistigen Eigentums bei Transitwaren im EU-Raum ab
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle)
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Auslegung des Begriffes des "den Vorschriften entsprechenden Zustandes" iSd § 172 Abs 6 ForstG ist iZm der Wiederbewaldung insbesondere auf § 13 Abs 7 und 8 ForstG Bedacht zu nehmen; die in diesem Zusammenhang vorzuschreibenden Vorkehrungen haben sich daher am Ziel zu orientieren, eine ...
Gem § 16 Abs 4 ForstG darf die Entfernung von im Wald abgelagertem Abfall der Gemeinde nur insoweit vorgeschrieben werden, als sich die Person, die die Ablagerung des Abfalls vorgenommen hat oder die hiefür verantwortlich ist, nicht feststellen lässt; aus dem Umstand, dass Plastikflaschen von ...
Bei der Beurteilung des Merkmals der Entgeltlichkeit bei Werbung iSd § 19 PrR-G ist grundsätzlich von einem objektiven Maßstab und dem üblichen Verkehrsgebrauch und nicht von einem tatsächlich geleisteten Entgelt auszugehen
Schleichwerbung setzt einerseits die Absicht, einen Werbezweck zu erreichen, und andererseits die Eignung zur Irreführung über diesen Werbezweck voraus

