Unter der gem § 914 ABGB zu erforschenden „Absicht der Parteien“ ist die dem Erklärungsgegner erkennbare und von ihm widerspruchslos zur Kenntnis genommene Absicht des Erklärenden zu verstehen
Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens mit Beweislastumkehr wird nur dort nicht zugelassen, wo Vorschriften ein mit besonderen Sicherheitsgarantien ausgestattetes Verfahren gewährleisten sollen, wo ein streng ausgestaltetes Verfahren dem besonderen Schutz hochrangiger Güter dient; auch ...
Bank Austria bleibt auf Schaden von 2,3 Millionen sitzen und sieht "bedauerliche Einzelfallentscheidung"
Anlegerschäden: Österreichische Gerichte sind für Klagen gegen ausländische Depot- und Verwaltungsgesellschaften von Primeo zuständig
Wenn auch ein Darlehensvertrag unter einem bestimmten Verwendungszweck vereinbart werden kann, so ist doch die grundsätzliche Voraussetzung einer diesbezüglichen Qualifikation, dass eine Rückzahlung versprochen wird; unter Vorschuss wird ein Geldbetrag verstanden, der jemandem vorausbezahlt wird, ...
Die Pflicht des Urkundenverfassers darf nicht überspannt werden; eine Verpflichtung, eine entsprechend belehrte Vertragspartei von ihrem Vertragswillen abzubringen, besteht nicht
Irmgard Griss, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, will Bezirks- und Landesgerichte vereint sehen. Richter sollten Urteile so formulieren, dass sie jeder versteht. Zudem benötige man eine starke Spitze des Justizministeriums
Anwälte: Warum die Disziplinargewalt trotz neuer Verwaltungsgerichte autonom bleiben muss – eine Reaktion
Unter der gem § 914 ABGB zu erforschenden „Absicht der Parteien“ ist die dem Erklärungsgegner erkennbare und von ihm widerspruchslos zur Kenntnis genommene Absicht des Erklärenden zu verstehen
Wenn auch ein Darlehensvertrag unter einem bestimmten Verwendungszweck vereinbart werden kann, so ist doch die grundsätzliche Voraussetzung einer diesbezüglichen Qualifikation, dass eine Rückzahlung versprochen wird; unter Vorschuss wird ein Geldbetrag verstanden, der jemandem vorausbezahlt wird, ...
Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens mit Beweislastumkehr wird nur dort nicht zugelassen, wo Vorschriften ein mit besonderen Sicherheitsgarantien ausgestattetes Verfahren gewährleisten sollen, wo ein streng ausgestaltetes Verfahren dem besonderen Schutz hochrangiger Güter dient; auch ...
Die Pflicht des Urkundenverfassers darf nicht überspannt werden; eine Verpflichtung, eine entsprechend belehrte Vertragspartei von ihrem Vertragswillen abzubringen, besteht nicht
Bank Austria bleibt auf Schaden von 2,3 Millionen sitzen und sieht "bedauerliche Einzelfallentscheidung"
Irmgard Griss, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, will Bezirks- und Landesgerichte vereint sehen. Richter sollten Urteile so formulieren, dass sie jeder versteht. Zudem benötige man eine starke Spitze des Justizministeriums
Anlegerschäden: Österreichische Gerichte sind für Klagen gegen ausländische Depot- und Verwaltungsgesellschaften von Primeo zuständig
Anwälte: Warum die Disziplinargewalt trotz neuer Verwaltungsgerichte autonom bleiben muss – eine Reaktion

