Es ist unzulässig, nur zu dem Zweck ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind
Die Frage, ob der Versicherte den Bezug einer Leistung durch bewusst unwahre Angaben, bewusste Verschweigung maßgebender Tatsachen oder Verletzung der Meldevorschriften herbeigeführt hat oder er jedenfalls erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte, kann nur nach ...
Technische Lösungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz
Wenn die Folgen (Ausnutzen des unlauter erlangten Materials) auch auf andere Weise herbeigeführt werden konnten (durch Beschaffen des Materials auf andere Weise, etwa aus Patentschriften bei abgelaufenen Patenten), kann der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nicht anders behandelt werden als ...
Klagen auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden sind selbst dann zulässig, wenn noch kein feststellbarer Schaden eingetreten ist und nur die Möglichkeit besteht, dass das schädigende Ereignis einen künftigen Schadenseintritt ermöglichen kann
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten beendet ein Lehrverhältnis nicht ex lege, sondern der Masseverwalter wird als Fortbetriebsberechtigter nach § 41 Abs 1 GewO auch Lehrberechtigter nach § 2 BAG
Die Wiederholungsgefahr fällt durch eine Änderung der Verhältnisse nur weg, wenn dadurch ein weiteres unlauteres Verhalten aufgrund tatsächlicher Umstände ausgeschlossen ist, etwa wenn der belangte Mitbewerber sein Unternehmen veräußert und keine Anzeichen vorliegen, dass er das Geschäft in ...
Der Senat hat im von der Novelle nicht betroffenen Bereich die Rsp zu § 1 UWG idF vor der UWG-Novelle 2007 fortgeschrieben und inhaltliche Modifikationen nur insofern vorgenommen, als Wettbewerbsabsicht (ein Handeln „zu Zwecken des Wettbewerbs“) nun nicht mehr erforderlich ist
Es ist unzulässig, nur zu dem Zweck ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind
Klagen auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden sind selbst dann zulässig, wenn noch kein feststellbarer Schaden eingetreten ist und nur die Möglichkeit besteht, dass das schädigende Ereignis einen künftigen Schadenseintritt ermöglichen kann
Die Frage, ob der Versicherte den Bezug einer Leistung durch bewusst unwahre Angaben, bewusste Verschweigung maßgebender Tatsachen oder Verletzung der Meldevorschriften herbeigeführt hat oder er jedenfalls erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte, kann nur nach ...
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten beendet ein Lehrverhältnis nicht ex lege, sondern der Masseverwalter wird als Fortbetriebsberechtigter nach § 41 Abs 1 GewO auch Lehrberechtigter nach § 2 BAG
Technische Lösungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz
Die Wiederholungsgefahr fällt durch eine Änderung der Verhältnisse nur weg, wenn dadurch ein weiteres unlauteres Verhalten aufgrund tatsächlicher Umstände ausgeschlossen ist, etwa wenn der belangte Mitbewerber sein Unternehmen veräußert und keine Anzeichen vorliegen, dass er das Geschäft in ...
Wenn die Folgen (Ausnutzen des unlauter erlangten Materials) auch auf andere Weise herbeigeführt werden konnten (durch Beschaffen des Materials auf andere Weise, etwa aus Patentschriften bei abgelaufenen Patenten), kann der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nicht anders behandelt werden als ...
Der Senat hat im von der Novelle nicht betroffenen Bereich die Rsp zu § 1 UWG idF vor der UWG-Novelle 2007 fortgeschrieben und inhaltliche Modifikationen nur insofern vorgenommen, als Wettbewerbsabsicht (ein Handeln „zu Zwecken des Wettbewerbs“) nun nicht mehr erforderlich ist

