Bei Rechtsverletzungen, die außer Dienst oder ohne Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit erfolgen, ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob der Schutz des betreffenden Rechtsgutes zu den Berufspflichten des Beamten gehört
Erfolgt im Hinblick auf geäußerte Wünsche eine sofortige Absage des potenziellen Arbeitgebers oder führt die Bewerbung nicht sogleich zum Erfolg, weil sich etwa der Dienstgeber eine Entscheidung über die Anstellung vorbehält, so liegt es am Arbeitslosen, eine Klarstellung in der Richtung ...
Der Umstand allein, dass sich der Bf bei einem Jagdunfall selbst angeschossen hat, rechtfertigt nicht schon für sich genommen, ohne Blick auf die näheren Umstände, die Annahme der Unverlässlichkeit
Nach der zu § 232 BAO ergangenen hg Rsp sprechen etwa drohende Konkurs- oder Ausgleichverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte für eine Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung iSd § 232 Abs 1 BAO
Entscheidend für die Frage der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist, wie sich eine bestehende Gesundheitsschädigung nach ihrer Art und Schwere auf die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auswirkt
Die in § 9 Abs 2 AlVG - abschließend - geregelten Kriterien für die Zumutbarkeit einer angebotenen Beschäftigung stellen nicht auf die für das Erreichen des Arbeitsplatzes entstehenden Kosten ab
Nach der Rsp des VwGH ist als Nachbar iSd § 75 Abs 2 GewO - nicht bloß vorübergehender Aufenthalt vorausgesetzt - jede Person anzusehen, die sich (rechtmäßig) in der Nähe der Betriebsanlage aufhält, und zwar ohne Rücksicht auf den ihrem Aufenthalt zu Grunde liegenden Rechtstitel
Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringung aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird
Bei Rechtsverletzungen, die außer Dienst oder ohne Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit erfolgen, ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob der Schutz des betreffenden Rechtsgutes zu den Berufspflichten des Beamten gehört
Entscheidend für die Frage der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist, wie sich eine bestehende Gesundheitsschädigung nach ihrer Art und Schwere auf die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auswirkt
Erfolgt im Hinblick auf geäußerte Wünsche eine sofortige Absage des potenziellen Arbeitgebers oder führt die Bewerbung nicht sogleich zum Erfolg, weil sich etwa der Dienstgeber eine Entscheidung über die Anstellung vorbehält, so liegt es am Arbeitslosen, eine Klarstellung in der Richtung ...
Die in § 9 Abs 2 AlVG - abschließend - geregelten Kriterien für die Zumutbarkeit einer angebotenen Beschäftigung stellen nicht auf die für das Erreichen des Arbeitsplatzes entstehenden Kosten ab
Der Umstand allein, dass sich der Bf bei einem Jagdunfall selbst angeschossen hat, rechtfertigt nicht schon für sich genommen, ohne Blick auf die näheren Umstände, die Annahme der Unverlässlichkeit
Nach der Rsp des VwGH ist als Nachbar iSd § 75 Abs 2 GewO - nicht bloß vorübergehender Aufenthalt vorausgesetzt - jede Person anzusehen, die sich (rechtmäßig) in der Nähe der Betriebsanlage aufhält, und zwar ohne Rücksicht auf den ihrem Aufenthalt zu Grunde liegenden Rechtstitel
Nach der zu § 232 BAO ergangenen hg Rsp sprechen etwa drohende Konkurs- oder Ausgleichverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte für eine Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung iSd § 232 Abs 1 BAO
Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringung aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird

