Die mj Kinder können in Österreich kein Recht auf Führung einer Adelsbezeichnung (hier: Prinz) aus dem Umstand ableiten, dass ihr Vater nach dem Namensrecht anderer Mitgliedstaaten der Union zur Führung eines solchen Namens berechtigt ist
Über die näheren Umstände der Durchführung einer Atemluftprobe bestimmt allein das jeweils einschreitende Organ; der Aufgeforderte hat weder ein Bestimmungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Atemluftprobe noch kommt ihm ein Wahlrecht zur Art der Untersuchung zu
Grundsätzlich besteht ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung eines übermäßigen Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter der Dienststelle; dabei ist jedoch das in § 48a Abs 3 BDG verankerte Höchstmaß der (generell) zulässigen durchschnittlichen Belastung eines ...
Da eine Unterbringung in einer Kuranstalt - ebenso wie jene in einer Heil- und Pflegeanstalt - in der Regel eine begrenzte Dauer aufweist, begründet eine derartige Unterbringung keine Einstellung des Anspruches (gem § 24 Abs 1 AlVG) wegen mangelnder Verfügbarkeit, sondern - in analoger Anwendung ...
§ 102 Abs 10 (erster Satz) KFG bietet keine Handhabe, den Lenker wegen des "Nicht-Vorweisens" dieser Gegenstände zu bestrafen
Bei der Beurteilung des zur Einschätzung des Grades der Behinderung zu Grunde zu legenden Leidens des Bf ist für die belangte Behörde die im Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltende Sachlage maßgebend
An Erklärungen über den Eintritt eines Ruhenstatbestandes (§ 46 Abs 6 erster Satz AlVG) ist hinsichtlich der Deutlichkeit der Erklärung ein strenger Maßstab anzulegen; nicht nur das tatsächliche Vorliegen eines Ruhens- oder Unterbrechungsgrundes führt zur Unterbrechung des Bezuges von ...
Nur die Höhe der Entlohnung wird gem § 25 Abs 2 erster Satz AlVG gesetzlich fingiert, nicht aber, dass es sich bei der beanstandeten Tätigkeit um eine Erwerbstätigkeit iSd § 25 AlVG handelt
Die mj Kinder können in Österreich kein Recht auf Führung einer Adelsbezeichnung (hier: Prinz) aus dem Umstand ableiten, dass ihr Vater nach dem Namensrecht anderer Mitgliedstaaten der Union zur Führung eines solchen Namens berechtigt ist
§ 102 Abs 10 (erster Satz) KFG bietet keine Handhabe, den Lenker wegen des "Nicht-Vorweisens" dieser Gegenstände zu bestrafen
Über die näheren Umstände der Durchführung einer Atemluftprobe bestimmt allein das jeweils einschreitende Organ; der Aufgeforderte hat weder ein Bestimmungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Atemluftprobe noch kommt ihm ein Wahlrecht zur Art der Untersuchung zu
Bei der Beurteilung des zur Einschätzung des Grades der Behinderung zu Grunde zu legenden Leidens des Bf ist für die belangte Behörde die im Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltende Sachlage maßgebend
Grundsätzlich besteht ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung eines übermäßigen Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter der Dienststelle; dabei ist jedoch das in § 48a Abs 3 BDG verankerte Höchstmaß der (generell) zulässigen durchschnittlichen Belastung eines ...
An Erklärungen über den Eintritt eines Ruhenstatbestandes (§ 46 Abs 6 erster Satz AlVG) ist hinsichtlich der Deutlichkeit der Erklärung ein strenger Maßstab anzulegen; nicht nur das tatsächliche Vorliegen eines Ruhens- oder Unterbrechungsgrundes führt zur Unterbrechung des Bezuges von ...
Da eine Unterbringung in einer Kuranstalt - ebenso wie jene in einer Heil- und Pflegeanstalt - in der Regel eine begrenzte Dauer aufweist, begründet eine derartige Unterbringung keine Einstellung des Anspruches (gem § 24 Abs 1 AlVG) wegen mangelnder Verfügbarkeit, sondern - in analoger Anwendung ...
Nur die Höhe der Entlohnung wird gem § 25 Abs 2 erster Satz AlVG gesetzlich fingiert, nicht aber, dass es sich bei der beanstandeten Tätigkeit um eine Erwerbstätigkeit iSd § 25 AlVG handelt

