Der Kläger hat nach § 1319 ABGB den Schaden, seine Verursachung durch Einsturz oder Ablösung eines Gebäudeteiles (bzw hier des Baumes), den Besitz des Beklagten und die mangelhafte Beschaffenheit als Schadensursache zu behaupten und zu beweisen; dagegen muss der Eigentümer beweisen, dass er ...
Eine gröbliche Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB ist schon dann anzunehmen, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition im auffallenden Missverhältnis zur vergleichbaren Rechtsposition des anderen steht
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Laut Medien Ratz neuer OGH-Präsident, Fabrizy an Spitze der Generalprokuratur - Keine Bestätigung des Justizministeriums
Bei einem reinen Depotgeschäft besteht keine Pflicht zur Aufklärung des Anlegers; die Pflichten der Depotbank sind jedoch anders zu beurteilen, wenn ihre Aufgaben nicht (bloß) auf die Führung des Depots beschränkt sind, sondern sie auch die vom Anlageberater oder Vermittler übermittelten ...
Insbesondere dann, wenn nur ein beschränkter Adressatenkreis angesprochen wird, kommt es auf die Branchenüblichkeit und den Erwartungshorizont des angesprochenen Kreises an
Der VfGH hat in seiner Dezember-Session nicht nur die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl, sondern auch die Gerichtsgebühren für selbst angefertigte Kopien aufgehoben
Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe von einem internationalen Justizskandal in der Causa um den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Der Kläger hat nach § 1319 ABGB den Schaden, seine Verursachung durch Einsturz oder Ablösung eines Gebäudeteiles (bzw hier des Baumes), den Besitz des Beklagten und die mangelhafte Beschaffenheit als Schadensursache zu behaupten und zu beweisen; dagegen muss der Eigentümer beweisen, dass er ...
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