Für die Berechnung des nach § 3 Abs 3 2. Satz IESG gesicherten Anspruchs auf Kündigungsentschädigung ist der stets einzelfallbezogene Einfluss der Kündigungstermine auf die individuelle Dauer des Entschädigungsanspruchs auszublenden; bei der Prüfung, ob Vordienstzeiten bereits bei der ...
Nur dann, wenn ein Verunglückter wirklich nicht befähigt ist, seiner psychischen Veranlagung entgegen zu wirken, wird der Unfall als wesentliche Ursache der psychogenen Minderung der Erwerbsfähigkeit angesehen werden müssen, bzw wenn diese ohne den Unfall voraussichtlich nicht oder doch nicht in ...
Es fällt in den Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragsparteien als „Gesetzgeber“, eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen (unter der Einschränkung der sachlichen Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit) wieder abzuändern
Dass die Beiratsmitglieder der Stiftung dem Einvernehmlichkeitsprinzip unterliegen, kann angesichts des angestrebten Zwecks eines Ausgleichs bestehender struktureller Kontrolldefizite ebenso wenig die Antragslegitimation eines einzelnen Beiratsmitglieds hindern wie der Umstand, dass der Beirat ...
Auch im Verfahren vor dem Sozialgericht gelten die Regeln der objektiven Beweislast; die Simulationsnähe neurotischer Störungen und die Schwierigkeiten, solche Störungen von Fällen der Simulation und Aggravation klar zu unterscheiden, gebieten es, eine eindeutig abgegrenzte Beweisantwort - ...
Haben sich die der rechtskräftigen Vorentscheidung zugrunde liegenden maßgeblichen Tatsachen nicht wesentlich geändert, bildet eine allenfalls unrichtige Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der rechtskräftigen Vorentscheidung keinen Anlass für eine Neueinschätzung
Eine Regelung, die den Anspruch des Agenten auf Auszahlung einer Mandanten-Bonifikation für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig
Die in §§ 277 ff UGB statuierte Offenlegungspflicht sieht keine Ausnahmen für Fälle vor, in denen einzelne Bilanzpositionen mit Unsicherheit behaftet sind
Für die Berechnung des nach § 3 Abs 3 2. Satz IESG gesicherten Anspruchs auf Kündigungsentschädigung ist der stets einzelfallbezogene Einfluss der Kündigungstermine auf die individuelle Dauer des Entschädigungsanspruchs auszublenden; bei der Prüfung, ob Vordienstzeiten bereits bei der ...
Auch im Verfahren vor dem Sozialgericht gelten die Regeln der objektiven Beweislast; die Simulationsnähe neurotischer Störungen und die Schwierigkeiten, solche Störungen von Fällen der Simulation und Aggravation klar zu unterscheiden, gebieten es, eine eindeutig abgegrenzte Beweisantwort - ...
Nur dann, wenn ein Verunglückter wirklich nicht befähigt ist, seiner psychischen Veranlagung entgegen zu wirken, wird der Unfall als wesentliche Ursache der psychogenen Minderung der Erwerbsfähigkeit angesehen werden müssen, bzw wenn diese ohne den Unfall voraussichtlich nicht oder doch nicht in ...
Haben sich die der rechtskräftigen Vorentscheidung zugrunde liegenden maßgeblichen Tatsachen nicht wesentlich geändert, bildet eine allenfalls unrichtige Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der rechtskräftigen Vorentscheidung keinen Anlass für eine Neueinschätzung
Es fällt in den Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragsparteien als „Gesetzgeber“, eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen (unter der Einschränkung der sachlichen Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit) wieder abzuändern
Eine Regelung, die den Anspruch des Agenten auf Auszahlung einer Mandanten-Bonifikation für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig
Dass die Beiratsmitglieder der Stiftung dem Einvernehmlichkeitsprinzip unterliegen, kann angesichts des angestrebten Zwecks eines Ausgleichs bestehender struktureller Kontrolldefizite ebenso wenig die Antragslegitimation eines einzelnen Beiratsmitglieds hindern wie der Umstand, dass der Beirat ...
Die in §§ 277 ff UGB statuierte Offenlegungspflicht sieht keine Ausnahmen für Fälle vor, in denen einzelne Bilanzpositionen mit Unsicherheit behaftet sind

