Basierend auf einem Urteil des OGH aus dem Jahr 2009, welches sich erstmals mit dem Verbraucherschutz bei Schiedsvereinbarungen auseinandergesetzt hat, müssen Verbraucher zur Vorsicht gemahnt werden. Die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüche gegen Verbraucher wird durch das Urteil ...
Walter Geyer fordert Wahlkampfkosten-Obergrenze
Das Verfahren gegen jene 40 Spediteure, die jahrelang die Preise abgesprochen haben sollen, dürfte sich noch Jahre ziehen. Der OGH als Kartellobergericht hat vorerst keine Entscheidung getroffen, sondern dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt
Die Revision ist unzulässig, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des OGH keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt
Aber Länder haben Einspruchsrecht - Noch keine großen Sparpläne
Das Parteiengesetz macht anonyme Geschenkannahmen möglich. Schärfere Korruptionsregeln sind ein Gebot der Stunde
OGH-Chefin Irmgard Griss: Zahl der Bezirks- und Landesgerichte halbieren
Bei einer Stufenklage ist zuerst das Verfahren über das Rechnungslegungsbegehren durchzuführen und darüber mit Teilurteil zu entscheiden; über das Leistungsbegehren - sowie auch über eingewendete Gegenforderung - ist im Endurteil zu entscheiden
Basierend auf einem Urteil des OGH aus dem Jahr 2009, welches sich erstmals mit dem Verbraucherschutz bei Schiedsvereinbarungen auseinandergesetzt hat, müssen Verbraucher zur Vorsicht gemahnt werden. Die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüche gegen Verbraucher wird durch das Urteil ...
Aber Länder haben Einspruchsrecht - Noch keine großen Sparpläne
Walter Geyer fordert Wahlkampfkosten-Obergrenze
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Das Verfahren gegen jene 40 Spediteure, die jahrelang die Preise abgesprochen haben sollen, dürfte sich noch Jahre ziehen. Der OGH als Kartellobergericht hat vorerst keine Entscheidung getroffen, sondern dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt
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Die Revision ist unzulässig, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des OGH keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt
Bei einer Stufenklage ist zuerst das Verfahren über das Rechnungslegungsbegehren durchzuführen und darüber mit Teilurteil zu entscheiden; über das Leistungsbegehren - sowie auch über eingewendete Gegenforderung - ist im Endurteil zu entscheiden

