Überschreitet der Anteil der höherwertigen Dienstverrichtung wenigstens 25 vH des Gesamtvolumens der Tätigkeit (wobei das Gesamtvolumen durch die Normaldienstzeit unter Berücksichtigung der Summe der zugewiesenen Aufgaben bestimmt ist), so liegt eine erhebliche und damit für eine ...
Die Antragstellung ist von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen - im Wesentlichen der Anwartschaft - zu unterscheiden
Bei einer (einzigen) durchgehenden selbständigen Erwerbstätigkeit kommt es weder auf die monatliche Einkommenssituation nach Zuflussgesichtspunkten, noch darauf an, ob der Bf während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe konkrete Tätigkeiten im Rahmen seiner selbständigen ...
Nach der Rsp des VwGH zu § 9 VStG darf die Bestellung (Namhaftmachung) eines strafrechtlich Verantwortlichen keine Zweifel über den Umfang der Übertragung der Verantwortlichkeit offen lassen; eine solche eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlass gebende Umschreibung des Verantwortungsbereiches ...
Bei aufrechter Ehe eines Arbeitslosen darf die Behörde im Verwaltungsverfahren nach dem AlVG grundsätzlich vom Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes iSd § 90 ABGB ausgehen, solange nicht die Parteien eine davon abweichende Lebensführung behaupten und die erforderlichen Beweismittel benennen oder ...
Im Rahmen der Beurteilung, ob Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 6 lit c AlVG vorliegt, ist bei der Ermittlung des Einkommens vom Gesamtbetrag der Einkünfte die darauf entfallende Einkommensteuer nicht abzuziehen
Die Strafhaft (ebenso wie die Untersuchungshaft) bewirkt keine Beendigung der Selbstversicherung
Das Gutachten eines Sachverständigen besteht in der fachmännischen Beurteilung von Tatsachen; auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung
Überschreitet der Anteil der höherwertigen Dienstverrichtung wenigstens 25 vH des Gesamtvolumens der Tätigkeit (wobei das Gesamtvolumen durch die Normaldienstzeit unter Berücksichtigung der Summe der zugewiesenen Aufgaben bestimmt ist), so liegt eine erhebliche und damit für eine ...
Bei aufrechter Ehe eines Arbeitslosen darf die Behörde im Verwaltungsverfahren nach dem AlVG grundsätzlich vom Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes iSd § 90 ABGB ausgehen, solange nicht die Parteien eine davon abweichende Lebensführung behaupten und die erforderlichen Beweismittel benennen oder ...
Die Antragstellung ist von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen - im Wesentlichen der Anwartschaft - zu unterscheiden
Im Rahmen der Beurteilung, ob Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 6 lit c AlVG vorliegt, ist bei der Ermittlung des Einkommens vom Gesamtbetrag der Einkünfte die darauf entfallende Einkommensteuer nicht abzuziehen
Bei einer (einzigen) durchgehenden selbständigen Erwerbstätigkeit kommt es weder auf die monatliche Einkommenssituation nach Zuflussgesichtspunkten, noch darauf an, ob der Bf während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe konkrete Tätigkeiten im Rahmen seiner selbständigen ...
Die Strafhaft (ebenso wie die Untersuchungshaft) bewirkt keine Beendigung der Selbstversicherung
Nach der Rsp des VwGH zu § 9 VStG darf die Bestellung (Namhaftmachung) eines strafrechtlich Verantwortlichen keine Zweifel über den Umfang der Übertragung der Verantwortlichkeit offen lassen; eine solche eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlass gebende Umschreibung des Verantwortungsbereiches ...
Das Gutachten eines Sachverständigen besteht in der fachmännischen Beurteilung von Tatsachen; auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung

